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Literaturverzeichnis

       

     
  Der Geheimvertrag von Verona 1822
 
 

Napoleons Feldzug in Sachsen im Jahr 1813

Schon vormittags hatte Napoleon ein Adjudant des General Reynier den Uebergang eines Theils der sächsischen Artillerie und Reiterei gemeldet. Alles ward sehr geheim gehalten; nur die ihm zunächst stehenden erfuhren, was vorgegangen sei. - Die Generale standen, düster und verstummt, um das Feuer, die zurückziehenden Truppen rauschten in einiger Entfernung vorüber. - Napoleon gab einem Offizier den Auftrag, zum König von Sachsen zu gehen, um denselben über die Vorfälle aufzuklären. Napoleon stellte dem König späterhin die Wahl frei, ob er ihm folgen wolle, oder nicht? Da sich aber der unglückliche, in eine so herbe Verlegenheit gerathene Landesvater, zu dem Bleiben entschloß, so bestand das letzte, was der Kaiser durch Mittelspersonen eröffnen ließ, in der Erklärung: Er wolle es ihm überlassen, mit seinen Feinden einen Frieden abzuschließen, wie er ihn nur erlangen könne. Zugleich gestattete der Kaiser den wenig noch übrig gebliebenen sächsischen Truppen zum König zurück zu kehren (19. Oct.). - von Otto Freiherrn von Odeleben <Napoleons Feldzug in Sachsen im Jahre 1813> - 1816

Verona, den 22. November 1822 - Artikel 3

In der Überzeugung, dass die Prinzipien der Religion sehr wirksam dazu beitragen, die Nationen im Status des passiven Gehorsams zu halten, den sie ihren Fürsten schulden, erklären die hohen Vertrag abschließenden Parteien es zu ihrer Absicht, in ihren jeweiligen Staaten solche Maßnahmen (-regeln) zu unterstützen, die der Klerus übernehmen kann, mit dem Ziel ihre eigene Interessenlage zu verbessern, die eng verbunden ist mit der Erhaltung der Autorität der Fürsten; die Vertrag abschließenden Mächte bringen dem Papst einhellig ihren Dank für das dar, was er für sie schon getan hat und ersuchen um fortwährende Kooperation mit ihren Absichten bei der Reglementierung bzw. Unterwerfung des Willens (submitting) der Nationen. - In der Heiligen Allianz waren vertreten: Frankreich, Österreich, Rußland und Preußen.

<US-Kongress 1916: AMERICAN DIPLOMATIC CODE, 1778-1884> Elliott - Internet

Metternich, altes rheinisches Dynastengeschlecht, das die Erbkämmerei von Köln bis in den Anfang dieses Jahrhunderts innehatte. - Metternich, Klemens Lothar Wenzel, Fürst von, österreichischer Staatsmann, geboren 1773 in Koblenz. 1801 kaiserlicher Gesandter am kursächsischen Hof in Dresden, ab Winter 1803 in Berlin, wo er 1805 während des dritten Koalitionskriegs gegen Frankreich den Allianzvertrag zwischen Österreich, Preußen und Rußland unterschrieb. Seit 1806 war er Gesandter in Paris. - Gross-Hoffinger, Leipzig 1846 - www.peter-hug.ch

Die römische Curie

So glaubt der Verfasser auch auf den Gesichtspunct aufmerksam machen zu dürfen, von welchem aus die Erwerbung Polens und die Aufopferung des von größeren Ahnherren mit Gut und Blut vertheidigten Glaubens in früherer Zeit unberechenbare Folgen für das wechselseitige Zutrauen gebracht hat, welches Glieder Eines Staates aneinanderknüpft. Der nachgewiesene Einfluß der römischen Curie, die vielverzweigte und Alles umfassende Thätigkeit der Jesuiten verleitete früher Sachsen zu einer ihm offenbar nur nachtheiligen Politik nach aussen, die nie eine andere als eine protestantisch-norddeutsche hätte sein dürfen. - von Karl Wilhelm Böttiger

<Geschichte des Kurstaates und des Königreiches Sachsen> - 1831

Der falsche Liberalismus unserer Zeit

Was haben wir nun - so fragen wir noch zum Schlusse - die Pseudo-Liberalen unsrer Zeit durch ihr bisheriges Reden und Handeln bewirkt? - Leider nichts für die Freiheit, sondern alles, was in ihrer Macht stand, gegen dieselbe. Und darum eben halt' ich es für Pflicht, ihnen auf alle mögliche Weise zu widerstehen. Denn die hehre Eleutheria (griechische Götting der Freiheit) ist auch meine Göttin; und ich darf nicht zugeben, daß ihr Kultus von falschen Priestern, die sich in ihren Tempel geschlichen haben, profanirt werde. - vom Professor Krug in Leipzig

<Der falsche Liberalismus unsrer Zeit> - 1832

Diese oder jene politischen Ereignisse

Junge, talentvolle Männer, die sich den Wissenschaften widmen, später in Staatsämter gehen wollen, für den Orden (S. J.) zu gewinnen - lohnt sich wahrhaftig der Mühe! Auf beiden Seiten will man wirken: von Annaberg aus greift man das Volk an, namentlich den ärmern Theil, von Leipzig aus wirkt man auf die gebildeten Stände, besonders auf die akademische Jugend. Man braucht wahrhaftig kein Oedipus zu sein, um so ziemlich zu errathen, was Sachsen in funfzig Jahren sein würde, wenn diesen Umtrieben nicht Einhalt gethan wird. Es dürften nur noch diese oder jene politischen Ereignisse eintreten, so würde sich die Sache viel leichter machen. Daß die Jesuiten ihre Hände stets in den politischen Angelegenheiten haben und vermöge ihrer Stellung und ihres Zwecks haben müssen, lehrt die Erfahrung. - anonym

<Die Umtriebe der Jesuiten in Sachsen und ihre Kirche in Annaberg> - 1845

Verhaftung der Rädelsführer?

Da stellten 1846 die Eisenbahnbauarbeiter in Brandenburg wegen angeblich unbilliger Lohnabzüge die Arbeit ein und erpreßten schließlich auch das geforderte Geld mit Gewalt. In Annaberg in Sachsen unternahmen die Posamentiergesellen, welche sich durch die Einführung von Maschinen geschädigt glaubten, den Versuch zur Zerstörung derselben, der freilich nicht gelang und nur die Verhaftung der Rädelsführer zur Folge hatte. - von Georg Adler

<Die Geschichte der ersten sozialpolitischen Arbeiterbewegung in Deutschland> - 1885

Ultimatum der Rheinlande

Berlin, 19. März 1848. An diesem Tag erschien eine Deputation von Köln, die dem König am Sonnabend früh das Ultimatum der Rheinlande überbrachte: Wenn er nicht bis zum Abend alle Forderungen (die bekannte Petition) erfüllt hätte, so würden sich die Rheinlande an die süddeutschen Staaten anschließen und von Preußen abfallen. Schon war der König so schwach, diesen ungestümen Forderungen keinen Widerstand mehr leisten zu können; er konzedierte; es erschien eine Königliche Proklamation in hochtrabendem Stil. - Google: Rudolf Virchow über die Ereignisse in Berlin ......

Die Irrlehre des unfehlbaren Papstes von Rom (Syllabus Errorum)

In mehreren Veröffentlichungen legte die "Gesellschaft Jesu" den Syllabus Errorum von 1864 aus; dabei wurde die päpstliche Äußerung ex negativo in positive Verdikte umgesetzt: mit dem <modernen Liberalismus als System>, unter dessen Symptome sie vom <revolutionären Geist>, über das <entfesselte Capital> bis zur <Lockerung der Familienbande> in etwa alle Charakteristika der modernen Gesellschaft sammelte und <jeden Compromiß als unmöglich> zurückwies. - von Thomas Mergel

<Zwischen Klasse und Konfession - Katholisches Bürgertum im Rheinland> - 1994

Gehören die Jesuiten ins Deutsche Reich? Ein Beitrag zur Tagesfrage.

So wäre die Rückberufung der Jesuiten glücklich auf die deutsche Tagesordnung gesetzt. Auf dem Programm der deutsch-redenden römischen Intrasigenten stand sie schon längst; neuerdings sind die Wetterzeichen so günstig geworden, daß Meister Reineke seine Höhle verläßt, um uns - unter dem Beifall des "deutschen Freisinns" - zu beweisen, daß die Freiheit, die Gerechtigkeit, die Parität, Interesse der Frömmigkeit wie der Moral, das Interesse der socialen Frage insonderheit, kurz alles, was zum zeitlichen und ewigen Wohle Deutschlands gehört, die Rückberufung der Jesuiten und ihrer Geistesverwandten erheische. Seit Jahren wird das Jesuitengesetz in einer Weise gehandhabt, die an dem Ernste und Muthe der Regierungen Zweifel erwecken mußte. Die gegenwärtige bairische Regierung, deren kirchenrechtliche und kirchenpolitische Principien sich stets nach ihren Budgetbedürfnissen richten, steht erklärtermaßen der Wiederzulassung der Redemptoristen, der eifrigsten Mitvertreter von Jeuisenbigotterie und Jesuitenmoral, "wohlwollend gegenüber"; denn sie scheint schon beim Bundesrath angeklopft zu haben.

Nun ist zu alledem noch die socialistische Aufregung gekommen. Nicht nur, daß das Fallenlassen des einen Ausnahmezustandes das Fallenlassen des andern zu fordern scheint: man rechnet auf ein gewisses verzweifeltes Bundesgenossenbedürfniß; man rechnet darauf, daß die durch die akute Krankheitserscheinung im Volke Erschreckten und Verwirrten nicht genau hinsehen, ob die ihnen empfohlene Arznei nicht vielleicht ein langsam tödliches Gift ist. Da unsere Ueberzeugung auf die Lehren der Geschichte, wie auf die Lebensbedingungen der deutschen Gegenwart sich gründet, und erst aus der Zusammenschau auf die Jesuitenfrage die richtige Antwort gegeben werden kann, erscheint es nöthig, der Erörterung des Für und Wider der Rückberufung des Jesuiten-ordens eine geschichtliche Charakteristik desselben vorausgehen zu lassen.

Das Unternehmen ist mißlich, indem es kaum möglich erscheint, eine so umfassende und umstrittene geschichtliche Erscheinung auf wenigen Blättern zu kennzeichnen, daß das Urtheil sich als hinreichend begründet darstellt. Dennoch muß es gewagt werden; die betreffenden Thatsachen, wenn auch in einer Reihe gründlicher Schriftwerke dargelegt und nachgewiesen, sind dem heutigen gebildeten Deutschland lange nicht so bekannt, wie sie sein sollten. - Wir wollen, um den Unterschied zu veranschaulichen, um das es sich hier handelt, nur auf Einen Punkt hinweisen: auf das Schul- und Erziehungswesen der Jesuiten, das jetzt für Deutschland fast wirkungslos ist, dann aber höchst verhängnißvoll werden würde. Jetzt ist es ein sehr erschwertes Ding, darum seltener Ausnahmefall, daß deutsche katholische Familien ihre Söhne in auswärtige Jesuitenanstalten zur Erziehung schicken: von dem Augenblicke an, wo die Jesuiten wieder zugelassen wären, würden ihre Schulanstalten und Pensionate wie Pilze aus der deutschen Erde schießen, - und wie die Dinge jetzt bei uns liegen - ein großer Theil der katholischen Jugend aus besseren Ständen, Adel und wohlhabendem Bürgerthum, - vielleicht der größere Theil derselben - würde in diese Anstalten geschickt werden. So würde die katholische Jugend der höheren Stände, die jetzt in Staatsantalten ihre Bildung erhält, in denselben mit evangelischen Volksgenossen verkehrt, von der freien und gesunden Luft vaterländischen Geistes durchweht wird, künftig von alledem abgesperrt, und allein den bildenden und erziehenden, religiösen und politischen Einwirkungen der Jesuiten überliefert sein. Die Jesuitenzöglinge würden als Bürger und Beamte, als Richter und Aerzte, als Organe des Staates oder Führer der bürgerlichen Gesellschaft mindestens in der Hälfte Deutschlands maßgebende Rollen spielen. - Nun denke man sich einen vorwiegend protestantischen Staat, der so durchsetzt und so bedient wäre, in einem Moment schwerer äußerer oder innerer Gefahr, in einer Krise vielleicht auf Sein oder Nichtsein. ..... Wir Deutschen müßten in jeder Hinsicht, religiös, kulturell, politisch uns selbst aufgeben, um dem politischen Ideal des Ordens zu entsprechen. - von Willibald Beyschlag

<Gehören die Jesuiten ins Deutsche Reich? Ein Beitrag zur Tagesfrage> - 1891

Unfreiwillige Bekenntnisse eines Jesuiten-Paters

Im Jahre 1773 hob der edle, gelehrte und treffliche Papst Klemens XIV. den Jesuiten-orden auf, aber Kurfürst Friedrich August war schon wieder soweit in die Netze seiner Beichtväter und der jesuitischen Umgebung verstrickt, daß er ein "breve" des Papstes erwirkte, Kraft dessen die am Hofe in Dresden arbeitenden Jesuiten, trotz Aufhebung des Ordens, als Weltgeistliche in ihren Ämtern und Würden blieben. - anonym

<Unfreiwillige Bekenntnisse eines Jesuiten-Paters über den Übertritt August ...> - 1903

Otto Beutler - Der barbarische Ketzer

Ich lasse mich gern einen barbarischen Ketzer schimpfen, wenn ich der Meinung bin, daß das Grundeigentum, die wichtigste und unentbehrlichste Voraussetzung für die Existenz des Staates und der Gemeinde, sich auf keinen Fall zu volkswirtschaftlichen oder rechtlichen Experimenten eignet, daß man an eine Änderung der bestehenden Rechtsordnung bezüglich des Grund und Bodens nur mit größter Vorsicht und unter Berücksichtigung des geschichtlich Gewordenen herantreten darf. Politiker, Gelehrte und alle, die sich frei wissen von jeder Verantwortlichkeit für die Folgen der Ausführung eines von ihnen für wissenschaftlich richtig erkannten Grundsatzes, empfehlen Maßnahmen, die nahezu an Aufhebung des Privatbesitzes an Grund und Boden grenzen. Wir wollen deshalb das Privateigentum schützen, mit allen uns zu Gebote stehenden Waffen. - von Otto Beutler, Oberbürgermeister von Dresden - Vortrag

<Die sozialen Aufgaben der deutschen Städte> - 1903

Das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1873

Ohne reale politische Macht ist Gesetzgebung Torheit; eine solche Macht bestand seit 1871 mit dem Deutschen Reich. Ohne grundverfassungsmäßige Berechtigung zu ihr wäre Gesetzgebung Rechtsbruch; diese Berechtigung, für das ganze Gebiet des bürgerlichen Rechts wenigstens, besaß jene Macht zunächst noch nicht. Sie erhielt sie erst durch das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1873. - von Ernst Landsberg

<Das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 18. August 1896> - 1904

Regierungen und Parteien

Wirtschaftliche, soziale und konfessionelle Ziele bilden den Kern, an denen Programme ansetzen. Ihren wichtigsten parlamentarischen Bundesgenossen finden unitarische Tendenzen im Liberalismus. Der Gedanke des <demokratischen> Cäsarismus, wie er durch Friedrich Naumanns Demokratie und Kaisertum hindurchschimmert, wurde bei radikalen Gruppen des Liberalismus zu einer mit Liebe gepflegten Vorstellung. Hier ist  der Punkt, wo sich Liberalismus und Sozialdemokratie die Hand zu reichen veranlaßt werden. Hinzu kommt, daß sozialdemokratische Forderungen nur unter Zerschlagung aller monarchischen Einzelstaaten zu erfüllen sind. Schon jetzt hat die Sozialdemokratie ihre politische Stellung nur dem Reiche und seinen Institutionen zu verdanken. Ohne den Reichstag und ohne die Hilfe des allgemeinen Wahlrechts wäre sie nichts. - Heinrich Triepel, Staatsrechtler aus Leipzig.

<Unitarismus und Föderalismus im Deutschen Reiche.> - 1907

"Das Vaterland ruft! ....

..... Die Parteien verschwinden. So ging dem Kriege eine sittliche Erhebung des Volkes voraus." Der Berliner Neutestamentler Adolf Deißmann erblickte die Entstehung einer "Volksgemeinde". Es habe eine konfessions-unabhängige "Mobilmachung nationaler und religiöser Kraft" stattgefunden, die er als Ausdruck einer "religiösen Erweckung von 1914" bezeichnete. - "Geburt des nationalen Sozialismus im Weltkrieg" und Geburt der "Volksgemeinschaft" aus dem "Geist von 1914" hängen miteinander zusammen. Das Besondere der intellektuellen Debatte über die innenpolitische Neuordnung Deutschlands lag nicht in einer Vorbestimmung der politischen Entwicklung, sondern in der Überwindung des bestehenden politischen Systems. - von Steffen Bruendel

<Die Geburt der "Volksgemeinschaft" aus dem "Geist von 1914"> - 2003 - Internet

Der "Steckrübenwinter" und der Kampf an der sog. "Heimatfront"

Auch die gesamtwirtschaftliche Situation Deutschlands hatte sich im Laufe des Krieges immer weiter verschlechtert. Eine Seeblockade Englands schnitt das deutsche Reich von Einfuhren jeder Art ab. Ab August 1914 wurden die kriegswichtigen Rohstoffe von der Kriegsrohstoffabeitlung (KRA) verwaltet. Der Leiter war der Industrielle Walther Rathenau. Selbst Haushaltsgegenstände aus kriegswichtigen Materialien (Kupfer, Zinn, Gummi) enteignet. Die Bevölkerung wurde durch geschickte Propaganda bewogen, Gold und andere Edelmetalle abzugeben ("Gold gab ich für Eisen"). Zusätzlich sollten vorhandene Ersparnisse und Bargeld in den sogenannten "Kriegsanleihen" angelegt werden. - www.wir-rheinlaender.lvr.de/erster_weltkrieg.htm

Der Krieg als Lehrmeister

Dies gibt uns die nötige Klarheit zu wählen, was aus der Kriegswirtschaft hinüber-genommen werden möge ins friedlriche Leben. Schon erheben Fragen einer ferneren Zukunft immer mächtiger ihr Haupt. Aus dem Massenhaften in der Verfügung über unser Hab und Gut dämmert die bedeutende Umwertung in sozialer Richtung herauf. - von Justus Wilhelm Hedemann

<Der Krieg als Lehrmeister auf dem Gebiete des Rechts> - Vortrag in Dresden - 1916

Walther Rathenau - Der Zweck heiligt die Mittel

Als ich vor einigen Tagen vom Vorstand des Klubs demokratisch gesinnter Studenten an der Universität München um einen Vortrag gebeten wurde, der den dem deutschen Vaterlande grausam entrissenen Walter Rathenau würdige, war die erste Empfindung, Ablehnung. Gibt es kaum eine deutsche Stadt, in der von Tausenden, aber Tausenden von beredteren und berufeneren Zungen dargelegt worden ist, was Deutschland an ihm verloren hat. Ja, auch im Ausland, und zwar selbst in Ländern, die wir noch heute als unsere erbittersten Feinde betrachten müssen, haben sich Stimmen erhoben, die den unvergleichlichen Gaben und dem unantastbaren Charakter Walter Rathenaus ihre Anerkennung nicht versagten, ihn für den bedeutendsten Staatsmann erklärten, welchen das heutige Deutschland aufzuweisen gehabt hatte. Was, sagte ich mir, soll da die Stimme eines aus dem aktiven Leben Ausgeschiedenen bedeuten, der zudem den Mann nur aus flüchtigen Begegnungen persönlich gekannt hat!

Dann überlegte ich, daß die zur Verherrlichung des Toten stattfindenden Zusammen-künfte von Tausenden von Menschen, die im Norden wie im Süden, im Westen wie im Osten des Landes stattfanden, eine tiefere Ursache haben als bloß das Bedürfnis den Namen eines verstorbenen Großen zu huldigen. Es liegt nicht in der Natur der Menschen, am wenigsten der Deutschen, lediglich aus sentimentalen Gründen ihre Arbeit, von der sie leben, oder das Heim ihrer Familie zu verlassen, außer wenn sie glauben, daß über etwas verhandelt wird, was für sie von tiefstem, überwältigendem Interesse ist. Ich freue mich, daß es auch in München Studenten gibt, die dieses Interesse empfinden, trotz aller Anfeindungen von gegnerischer Seite das Bedürfnis haben, diesem Interesse Ausdruck zu geben. Und wenn sie dabei zu ihrem alten Lehrer kamen mit der Bitte, zu sagen, was er über die Sache denke, so durfte ich diese Vertrauensgewährung nicht mit einer Absage lohnen.

Was ist es, worin diese unvergleichlichen Trauerkundgebungen enden müssen, wenn sie nicht leerer Schall bleiben sollen? Darauf soll es nur die eine Antwort geben: daß wir ohne Rathenau in seinem Sinne fortwirken, um das zu erreichen, was ihm für unser Vaterland vorgeschwebt hat. Was denn aber hat Rathenau gewollt? Rathenau war ein ungewöhnlich geistvoller Mensch, und wenn es schon von minder ausgezeichneten Menschen gilt, daß sie von Widersprüchen nicht frei sind, so erst recht für einen Mann, für den bei der Vielseitigkeit seiner Begabung das nihil humani a me alienum puto (Nichts Menschliches ist mir fremd) selbstverständlich gewesen ist. Aber es gab noch eines, was alles dieses sich Widersprechende zu einheitlichem energischen Wirken vereinte: Seine alles überschattende Liebe zu Deutschland.

So ist es für viele eine Rätsel gewesen, daß Rathenau der Gründer von, sagen wir, rund fünfzig erfolgreichen Aktiengesellschaften einer Philosophie huldigte, welche das Prinzip wirtschaftlicher Tätigkeit, das Streben nach Verbesserung der eigenen Lage als schnöden Materialismus verurteilte. Das war das Gegenteil der Antwort, mit der einer der erfolgreichsten deutschen Großindustriellen, Herr Kirdorff, 1905 auf der Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik Mannheim, als wir für den kollektiven Arbeitsvertrag eintraten, uns entgegengetreten ist: "Es ist", sagte er, "leider unsere Aufgabe Geld zu verdienen". Aber es gibt Zyniker, die vielleicht einwenden, Rathenaus Verurteilung des Materialismus in seinen Büchern sei eine ethische Floskel gewesen; daß er in der Praxis anders gedacht habe, zeigten eben die von ihm begründeten 50 Aktiengesellschaften. Es ist jetzt ein Jahr, als ich in Berlin mit Rathenau das letztemal zusammentraf. Er war Wiederaufbauminister geworden und hatte an diesem Tag seine Stelle als Vorsitzender jener 50 Aktiengesellschaften niedergelegt. Er sprach davon mit dem Schmerz des großen Organisators, der die Kinder, die er mit seinem Herzblut großgezogen, sich selbst überlassen muß. Wäre Geldverdienen für ihn maßgeblich gewesen, er wäre noch heute Aufsichtsratsvorsitzender in den von ihm gegründeten 50 Aktiengesellschaften und wahrscheinlich auch noch am Leben.

Aber was ihn leitete, war sein Patriotismus. Den hatte er schon früher bestätigt. Der Krieg war ausgebrochen. Rathenau hat nicht zu denen gehört, die im Taumel, der damals das deutsche Volk ergriff, sich in Sicherheit ob seines siegreichen Ausgangs gewiegt haben. Im Gegenteil. Was seine Besorgnisse vor allem erregte, war die Frage, ob Deutschland sich nicht schon nach Ablauf eines Jahres wegen Fehlens der zur Kriegsführung unentbehrlichen Rohstoffe für besiegt erklären müsse. Deutschland ist von Natur ein relativ stiefmütterlich ausgestattetes Land. Nicht nur, daß es vor dem Krieg für 3 Millionen Goldmark Nahrungsmittel einführen mußte, um die Bevölkerung zu ernähren; seine Einfuhr an Rohstoffen, durch deren Bearbeitung es sich vom Ausland die zur Bezahlung der eingeführten Nahrungsmittel nötigen Fabrikate verschaffte, hat im Jahre 1913  5 Millionen Goldmark betragen. Das einzige, woran wir im Ueberfluß hatten, waren Kohle und Kali. Als nun England uns am 4. August den Krieg erklärte, wurde Deutschland zu einer belagerten Festung. Aber woher die zur Kriegsführung unentbehrlichen Rohstoffe nehmen, wenn der vorhandene Bestand aufgezehrt war? Diese Frage hatte Rathenau drei Tage nach der englischen Kriegserklärung ins preußische Kriegsministerium getrieben. Dort hörte er, daß man sich mit ihr noch gar nicht beschäftigt habe. Falkenhay erkannte sofort ihre überwältigende Bedeutung,  betraute ohne Zögern Rathenau mit der Organisation einer Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Kriegsministeriums. Sie begann mit vier kleinen Zimmern, in denen vier Personen arbeiteten, um nach 8 Monaten eine ganze Straßenfront, in der mehr als 500 Beamte tätig waren, einzunehmen. Das erste, was geschah, war die Vornahme einer Schätzung der vorhandenen unentbehrlichen Kriegsrohstoffe auf Grund einer beschränkten statistischen Aufnahme. Das zweite die Schaffung eines neuen Begriffs der Beschlag-nahme. Bis dahin waren alle beschlagnahmten Objekte in das Eigentum des Staates übergegangen. Von nun ab sollten sie ihrem bisherigen Eigentümer verbleiben; auch sollte dieser sie beliebig veräußern können. Das einzige, was die Beschlagnahme bewirkte, war, daß beschlagnahmte Waren nur mehr zu Kriegszwecken verwendet werden durften. Die Kriegs-Rohstoff-Abteilung beorderte ihre Zuteilung an den Fabrikanten, der sie zur Ausführung eines erteilten Auftrages benötige und sie nur zu diesem Zweck dem bisherigen Eigentümer abkaufte. So entstand eine planmäßige Organisation der deutschen Kriegsindustrie, die an die Methoden des Sozialismus und wenn Sie wollen, Kommunismus streife, wenn auch nicht in dem Sinne, wie radikale Theorien es gefordert hatten.

"Die Kriegs-Rohstoff-Gesellschaften wurden gegründet mit straffer behördlicher Auf-sicht. Die Kommissare der Reichsbehörden und der Ministerien hatten unbeschränktes Veto; die Gesellschaften waren gemeinnützig; sie durften weder Dividenen noch Liquidationsgewinne verteilen." "Die deutsche Industrie hat diese Neugestaltung bewirkt, ohne davon zu reden, ohne einen Zusammenbruch, schweigend, großzüigig, selbstbewußt, mit höchster Tatkraft und Schaffenslust." Die erste der Kriegsgesell-schaften war die Kriegsmetallgesellschaft; ihr folgte die Kriegschemikaliengesellschaft und dann kam eine ganze Reihe anderer. Fast jede Woche fanden neue Gründungen statt. Das Beamtenheer wuchs in die Tausende, der Umsatz zählte nach Hunderten von Millionen.

Noch ein Ziel Rathenaus war die Ersetzung der kostspieligen, bisher aus dem Ausland bezogenen Rohstoffe durch billigere. So erstand außerdem die Ersatzindustrie, eine der großartigsten Leistungen deutschen Erfindergeistes und -fleißes; von Leistungen, die zum Teil bleibende Bereichung der Menschheit bedeuten. Während Herr Edler von Braun durch seine Broschüre: "Kann Deutschland durch Hunger besiegt werden?" deutsche Regierungen in die irrige Vorstellung einlullte, daß die Landwirtschaft dem Nahrungsbedarf des deutschen Volkes zu genügen imstande sei und Deutschland, als die Hoffnung, aus Rumänen und der Ukraine Getreide zu erhalten, fehlschlug, durch Hunger besiegt worden ist, konnte Rathenau schon nach achtmonatlicher Tätigkeit, am 1. April 1915, als er dem preußischen Kriegsministerium die Kriegs-Rohstoff-Abteilung als gehendes, eingearbeitetes, fertiges Werk übergab, zu Falkenhayn sagen: Wir sind in allem Wesentlichen gedeckt; der Krieg ist von der Rohstoffbeschaffung unabhängig; und das hat sich bis zum Ende des Krieges bewahrheitet.

Da, wo Rathenau die Frage aufwirft, wem es denn zu danken ist, daß das große, von ihm ins Leben gerufene Werk gelingen konnte, nennt er den Idealismus einer Anzahl von Menschen, die sich freudig einer gemeinsamen Führung anvertrauten, ohne Entgeld, ohne Versprechen, ohne Verpflichtung und ohne Vertrag, die in rastloser, begeisterter Arbeit ihre Kräfte, ihre Erfahrung und ihre Ideen hingaben, weil sie fühlten, das Land braucht sie. In bürgerlicher, kollegialer, freundschaftlicher Gemeinschaft, kaum mit dem Begriff eines Vorgesetzten, kaum mit dem Begriff einer Gefolgschaft, hat die auserwählte Freischar über Deutschland ein neues Wirtschaftsleben, ein neues Netz industrialer Gesetzmäßigkeiten gebreitet. Unterstützt wurden sie von der Jugend-kraft und Elastizität unserer Industrie, die jedem Entschluß zugetan, jeder Belastungs-probe gewachsen und das Unvergleichliche geleistet hat. .....

<Walter Rathenau und seine Verdienste für Deutschland>

Vortrag von Geheimrat Professor Dr. Lujo Brentano (Lehrer von Theodor Heuss)

gehalten am 13. Juli 1922 beim Klub demokratisch gesinnter Studenten München

Der gemeinnützige Staatskörper

Dagegen darf Kritik nicht zurückgehalten werden gegenüber einem anderen Gesetz-gebungsakt, der zwar nicht in Gestalt der Verwaltungsreform erschienen ist, in seiner praktischen Bedeutung aber die gesamte Selbstverwaltung der Gemeinden dadurch auf das tiefste erschüttert, die sog. Erzbergsche Reichsfinanzreform. Wenn diese sich schon über alle Erfahrungssätze der Finanzwissenschaft, vor allem über die engen Zusammenhänge zwischen dieser und der Volkswirtschaftslehre sich hinwegsetzt, so ist die Wirkung auf die Gemeinden geradezu verheerend. - von Hans Helfritz

<Zum gegenwärtigen Stand der preußischen Verwaltungsreform> - 1923

Rückkehr aus dem Exil

Die stärkste Wirkung der Erfolge der Zentrumspolitik in der Weimarer Republik ergab sich für Katholiken auf seelischem Gebiet durch Überwindung des Inferioritätsgefühls. Als die ersten schweren Jahre der kommunistischen Unruhen und der Inflation über-standen waren, zeigte sich eine bemerkenswerte Erhebung des katholischen und damit des christlichen Selbstbewußtseins, nicht nur in der Politik, in der Philosophie, Literatur und Kunst. Es fand seinen bezeichnenden Ausdruck in einem Programmartikel, den der Philosoph Peter Wust in der "Kölnischen Zeitung" veröffentlichte: "Die Rückkehr des deutschen Katholizismus aus dem Exil" (1924 Nr. 385 und 387). Zwischen 1870 und 1910 seien die deutschen Katholiken in ein wahres Getto abgedrängt worden. Sie waren seit der Lösung der deutschen Frage im Sinne Preußens nicht boß politisch, sondern auch kulturell geschlagen. Die Befreiung begann in den Jahren vor dem Krieg von 1914 mit der Erschütterung der Grundlagen der idealistischen Philosophie, mit dem Ruf nach neuer Metaphysik und neuem Objektivismus. Nach dem Krieg brachen die neuen geistigen Bedürfnisse durch; sie bedeuteten eine glänzende Rechtfertigung alter katholischer Wahrheiten. - von Karl Buchheim

<Geschichte der christlichen Parteien in Deutschland> - 1953

Das subjektive öffentliche Recht des Bürgers

Hauptfortschritte in der genauen Festlegung des Begriffs des subjektiven öffentlichen Rechts verdanken wir den Verwaltungsgerichten, die unangekränkelt von jenen Bedenken der Theorie, ihre Rechtsprechung zu diesem Begriff entfaltet haben. Denn dieser fand sich, was die Theoretiker lange nicht beachtet haben, an entscheidenden Stellen in deutschen Verwaltungsgerichtsgesetzen, und zwar als Voraussetzung der Zulässigkeit der verwaltungsgerichtlichen Klage und hatte daher unmittelbar praktische Bedeutung. - von Ottmar Bühler

<Zur Theorie des subjektiven öffentlichen Rechts> - 1927

Die sozial-demokratische Politik gegen die Bürger

Der Regionalstaat, wie er als nächste Stufe staatlicher Weiterentwicklung geschildert worden ist, wird die deutschen Stämme enger zusammensammenschließen, aber er wird historische Tatsachen und hier und dort die noch immer stark empfundenen Staatlichkeitsbedürfnisse schonen, indem er eine Zwischenlösung auf dem Wege zum Einheitsstaat bietet, bis das Zusammengehörigkeitsgefühl unter allen Deutschen so sicher und stark genug geworden ist, daß es den Einheitsstaat aus sich selbst heraus verlangt. - Vor allem der Finanzausgleich wird auf ein ganz neues Geleise geschoben werden müssen. Denn jetzt sprechen in diesen Fragen das entscheidende Wort die Reichsregierung und die ihr nachestehende Reichstagsmehrheit, die zentralistisch eingestellt sind. ...... - von Willibalt Apelt

<Vom Bundesstaat zum Regionalstaat - Betrachtungen zum Gesetzentwurf über den

endgültigen Reichswirtschaftsrat> - 1927

Adolf Deißmann - Selbstkritik eines Protestanten

"Am 17. November 1918, halb elf, sah unsere Alte Universitäts-Aula eine Versammlung des akademischen Lehrkörpers, wie wir sie noch nicht erlebt hatten. Wir wollten uns aussprechen über die Tagödie unseres Vaterlandes, wollten Stellungnehmen zur Lage und zu den lastenden Fragen der Zukunft. Ein böser Sonntag, eine schwere Belastung! Eine Woche lag der Zusammenbruch hinter uns. Tag und Nacht höhnte uns das Vae victis! (Wehe den Besiegten!) der feindlichen Übermacht, die, nachdem ihr Bedarf an moralischen Worten seit unserer Niederlage völlig gedeckt war, ihre Gewaltpläne nun mehr völlig unverhüllt offenbarte. Tag und Nacht umgellte uns der wirre Lärm eines unerhörten innerdeutschen Chaos. Auf dem Schloß, dicht unter der Kuppel mit der apostolischen Inschrift, daß den Menschen kein anderer seligmachender Name gegeben sei als allein Jesus Christus, die rote Flagge einer dort eingenisteten bolschewistischen Tyrannis. Auf dem Asphalt der Kampf um die politische Macht. Mitten in all dem entfesselten Elend unsere Universität! Ein Sturmzentrum schon damals! Noch heute zeigt der Westflügel die durch keine Nachkriegsölfarbe zu verbergenden Kugeleinschläge der Straßenkämpfe jenes Herbstes. Nur wenn von der Front der zurückkehrenden Regimenter, die uns unsere Söhne, Kollegen und Kommilitionen zurückbrachten, mit ihren Pferden und Geschützen bei uns im Kastanienwäldchen und den Erdgeschossen der neuen Seitenflügel kampierten, gab es vorübergehend Ruhe.

Über jener Dozentenversammlung wuchtete noch ein ungeheurer Seelendruck. Bis sich schließlich nagender Schmerz, protestierende Entrüstung, dumpfe Verzweiflung und trotziger Arbeitswille zu der einmütigen Forderung vereinten, daß unverzüglich die verfassungsgebende Nationalversammlung einzuberufen sei, um die Einheit des Reichs zu retten und den Rechtsboden einer neuen Reichsverfassung zu schaffen. Wenige Tage vorher hatten wir im Saal in der Motzstraße eine ähnliche Versammlung: führender Persönlichkeiten der evangelischen Landeskirche, Mitglieder der Kirchen-regierung, der Synoden, der großen Verbände und der Fakultät waren versammelt gewesen und hatten sich zu einer Arbeitsgemeinschaft verbunden, am 15. November im Amalienhaus. Der Römisch-Katholischen Kirche Deutschlands hatte die staatliche Umwälzung keine wesentliche Erschütterung ihres festen Rechtsbodens gebracht, und die von dem Rat der Volksbeauftragten alsbald gegebene allgemeine Zusicherung, daß die Freiheit der Religionsausübung gewährleistet sei, genügte für die Katholische Kirche zunächst völlig. Für die deutschen Evangelischen Landeskirchen bedeuteten die November-Ereignisse, obwohl sie nicht von allen in ihrer Tragweite verstanden wurden, geradezu eine Katastrophe ihrer rechtlichen Existenz. Besonders für die Alt-preußische Kirche. Sie war zwar nicht Staatskirche gewesen im Vollsinn des Wortes, wie etwa die skandinavischen Lutherischen Kirchen oder die Church of England; sie war synodal verfaßte und im stärksten Ausmaß sich selbst verwaltende Kirche. Aber sie stand doch durch den landesherrlichen Summepiskopat und das von dem König als dem Summus Episcopus durch die von ihm ernannten und bestätigten Zentralorgane ausgeübte Kirchenregiment in einer faktischen engen Personalunion mit dem Staat, die in Hunderten von Einzelfällen, wohltätig oder bedenklich, zur Auswirkung gekommen war. Verschwand der landesherrliche Summepiskopat, verschwand nichts geringeres als der Rechtsboden ihrer äußeren Autorität.

Diese Lage war aber im November 1918 faktisch eingetreten, die spätere Beauftragung einiger evangelischer Staatsminister mit vorläufiger Wahrnehmung der Funktion des Summepiskopats bedeutete nur ein Notdach, das die eingetretene Katastrophe eher offenbarte als verhüllte. Die Befreiung der Kirche vom Summepiskopat selbst erschien zwar vielen als erträglich oder gar erwünscht. Sie war eine alte Forderung der auch von namhaften konservativ-positiven Führern getragenen Freiheits- und Selbständigkeits-bewegung gewesen. Aber der über Nacht eingetetene Zustand war so lange für die Kirche gefährlich, bis, nicht vom Staate her, sondern von der Kirche her, oder wie man jetzt mit wachsender Geflissentlichkeit zu sagen anfing, vom Kirchenvolk her, ein Ersatz des Summepiskopats gefunden war.

Die Kirchenkrisis erhielt nun eine neue bedenkliche Verschärfung von außen; durch die nach der Umwälzung in den breiten Massen lauter und lauter werdende Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirche. Auch diese Forderung hatte durchaus keinen antikirchlichen Charakter. Man konnte sie als einen anderen Ausdruck für die eben erwähnte Losung der Freiheit und Selbständigkeit der Kirche billigen, so wurde sie daher auch von vielen unserer Besten im Interesse einer stärkeren Verkirchlichung der Kirche mit Entschiedenheit vertreten. In der entkirchlichten Masse aber war die Parole der leidenschaftliche Ausdruck eines tiefen Mißtrauens und einer starken Abneigung gegen die Landeskirche.

Die Frage, woher die Entkirchlichung der Masse und ihr Mißtrauen gegen die Kirche stammt, braucht hier nicht aufgerollt zu werden. Die Schuld liegt auf beiden Seiten. Ein Sprecher der Kirche kann ruhig zugeben, was auch auf kirchlicher Seite gefehlt worden ist. Die Landeskirche mit ihrer stark bürgerlich-bäuerlichen soziologischen Struktur hat sich von der in wenigen Jahrzehnten deutscher Industrialisierung jäh ansteigenden Hochflut proletarischer Millionenmasse überraschen lassen. Sie hat die Evangelisation dieser seelisch heimat-, traditions- und friedlosen um ihre Emporentwicklung ringenden Masse, die seelsorgerisch ja kaum erfaßbar erschien, zu sehr den freien, im Gefolge von Wichern, Stöcker und Naumann arbeitenden Organisationen der Inneren Mission und der evangelisch-sozialen Bewegung überlassen. Sie hatte sich auch infolge ihrer Nachbarschaft mit den staatlichen Gewalten nicht freihalten können von Beeinflussung durch wechselnde Gesichtspunkte der jeweiligen Staatspolitik.

So war es nicht eine Einladung zu akademisch-kirchenrechtlichen Aussprachen, als unmittelbar nach der Umwälzung an den Berliner Litfaßsäulen Massenveranstaltungen mit dem Thema "Revolution und Kirche" angekündigt wurden. Es war Kampfesansage gegen die Kirche, die nach der Katastrophe ihres rechtlichen Bestandes nun auch von innen heraus, durch eine machtvolle Austrittspropaganda, geschwächt werden sollte. Obwohl die Erfahrungen, die man als Redner für die Kirche in diesen Versammlungen machte, keine schlechten waren - man wurde achtungsvoll angehört und erntete neben leidenschaftlichem Widerspruch nicht selten auch großen Beifall -, für die Kirche bedeuteten die Zeichen der Zeit Sturm.

Diese Einsicht beherrschte in voller Klarheit die Beratung im Amalienhaus, wie auch zahlreiche ähnliche in den anderen Kirchenprovinzen. Und überall setzte sich diese Einsicht innerhalb der vielen sich damals bildenden kirchlichen Arbeitsgemeinschaften in den Willen um, unverzüglich Hand anzulegen an den Neuaufbau der Kirche, das heißt in diesem Fall der Kirchenverfassung.

Um Weihnachten 1918 standen Reichsverfassung und Kirchenverfassung als die zwei großen innerdeutschen Gesetzgebungsaufgaben vor uns, in ihrer Parallelität sowohl als auch in ihrer starken Bezogenheit aufeinander. Das Kirchenverfassungsproblem war für die Katholische Kirche weniger brennend. Es gehört zu den merkwürdigen Tatsachen der neueren Kirchengeschichte, daß das Jahr des Zusammenbruchs, das unseren Evangelischen Kirchen jene Erschütterung ihres Rechtsbestandes gebracht hatte, der Katholischen Kirche durch ein neues Gesetzbuch, den 1917 verkündeten und 1918 in Kraft getretenen Codex juris canonici (Kodifizierung des lateinischen Kirchenrechts), außerordentlichen Zuwachs an innerer Geschlossenheit geschenkt hatte. Aber auch für die Katholische Kirche war die Lage eine sorgenvolle geworden. So kam es in der folgenden Zeit zu einem nicht geringen Maß von interkonfessioneller Zusammenarbeit. Insbesondere im Hinblick auf das künftige Verhältnis von Staat und Kirche. Organisationen wie der Berliner Interkonfessionelle Ausschuß haben in der Stille gearbeitet. Sie waren deswegen nicht unwirksam. Von besonderer Wichtigkeit wurde die kirchenpolitische Beratung der maßgebenden Instanzen durch Männer wie Adolf Harnack und Wilhelm Kahl auf der protestantischen, Josef Mausbach auf der katholischen Seite.

Der Weg  zur Reichsverfassung über die Wahlen zur Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 bis hin zum 11. August 1919 war ein verhältnismäßig kurzer. Der Weg zu den protestantischen Kirchenverfassungen sollte ein verhältnismäßig langer und schwieriger sein. Aber schon am Anfang trat in der öffentlichen Diskussion ein Problem stark in den Vordergrund, das beide künftigen Verfassungen betraf: die Frage nach der Zukunft der Theologischen Fakultäten an den deutschen Staatsuniversitäten. .....

Noch ein anderer Satz der Weimarer Verfassung hat in diesem Zusammenhang den Charakter einer magna charta, nämlich für die Kirche selbst und den damals noch bevorstehenden Aufbau ihrer eigenen Verfassung. Es ist der Satz des Artikel 137: "Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffenlichten Rechts, sowie sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentliche-rechtliche Körperschaft."

Mit diesem, die christlichen Kirchen übrgens nicht einseitig privilegierenden Satz, der die historische Kontinuität von vier Jahrhunderten deutscher Kirchengeschichte wahrte, erhielten die Kirche und ihre Einzelgemeinden Schutz gegen die Degeneration ins Winkelsektentum und hatten die Bahn frei zur nationalen Volkskirche. .....

Ein starker Appell zur positiven vaterländischen Mitarbeit auf dem Boden der Reichs-verfassung liegt in dieser unserer Wertung der Reichsverfassung. Aber auch eine Hilfe für die, die mit solcher Mitarbeit aus Gründen, die wir verstehen und achten, noch zögern. In einem Zeitalter, in der die Weltrevolution der Seelen, die Welterschütterung des Wirtschaftskörpers für kein anderes Volk eine solche Drohung bedeutet wie für unser, jeder Infektion von allen Seiten ausgesetztes deutsches Volk, gibt die Reichs-verfassung und gibt diese Reichsverfassung unserem politischen Denken und Handeln den festen Halt, und sichert uns, mitten in allem Auseinanderstreben unseres deutschen weltanschaulich-politischen Denkens und Wollens die Einheit des Reichs, die das Unterpfand ist für die Wiederherstellung unserer ungeschmälerten, fremden Zugriff nicht länger ausgesetzten deutschen Freiheit. Die verhältnismäßig rasche Beendigung des staatlichen Verfassungswerkes, in den einzelnen Ländern im ganzen ähnlich durchgeführt wie im Reich, gestattete den christlichen Kirchen die rasche Aufnahme der ihnen obliegenden eigenen Verfassungsarbeit.

Die Römisch-Katholische Kirche war hier zwar, wie schon angedeutet, in der günstigen Lage, daß sie verfassungsschöpferische Arbeit kaum zu tun hatte. Ihre Aufgabe war hauptsächlich die, zu einem klaren Verhältnis, wie zu den zahlreichen neugebildeten Staatswesen Europas, so auch zum Reich und zu den deutschen Ländern zu kommen. So erwuchs ihr insbesondere die Arbeit an Konkordaten, die sie mit ungewöhnlichem Erfolg in der Hauptsache auch bereits erledigt hat. Die rasche Abfolge der von ihr geschlossenen Konkordate sieht wie eine Arbeit am laufenden Bank aus und ist kirchengeschichtlich ohne Analogien. Im Ausland sind zu nennen die Konkordate mit Lettland 1922, mit Polen 1925, mit Litauen 1927, mit Rumänien 1927/29, mit Portugal 1928, mit Italien 1929 und die konkordatsähnlichen Verabredungen eines Modus vivendi mit Frankreich 1923/24 und der Tschechoslowakei 1928. Zu diesen außer-deutschen Konkordaten fügten sich hinzu Verträge mit Bayern 1924/25 und Preußen 1929, was das Verhältnis zum Reich betrifft, die Errichtung der päpstlichen Nuntiatur in Berlin 1919. .....

Nach der langen, ungewöhnlich schwierigen Verhandlungsarbeit ist zwischen dem Preußischen Staate und den Preußischen Landeskirchen jener Kirchenvertrag zustande gekommen, der am Montag 29. Juni 1931 im Staatsministerium durch den Austausch der Ratifizierungsurkunden Gesetzeskraft erlangt hat. Die Geschichte dieses Kirchenvertrages spiegelt in deutlichster Weise die innerdeutschen politischen Spannungen wider. Aber es ist ein auch in seiner vaterländischen Bedeutung gar nicht hoch genug zu wertender Vorgang gewesen, daß die beiden Vertragspartner sich zuletzt auf der Linie des Vertrauens gefunden und vor allem daß die gesetzgebenden Körperschaften, auch die Preußische Generalsynode, mit großen Mehrheiten den Vertrag angenommen haben. Die Annahme der sogenannten politischen Klausel auch durch die Kirchen war letztendlich nichts anderes als ein Akt des Vertrauens. Mochte die Kirche auch noch so sehr auf die Notwendigkeit von sogenannten Sicherungen pochen, ihre größte Sicherung bestand und besteht in dem mehr und mehr zum Durch-bruch gekommenen Vertrauen. ..... Ein Konkordat muß aber noch geschlossen werden: das Konkordat zwischen Deutschen und Deutschen.

<Reichsverfassung und Kirchenverfassung> - Rede von Dr. Adolf Deißmann - 1931

Jesuitische Naturrechtslehre

Der Begriff des Naturrechts fordert, daß es Gesetze gibt, die für alle Zeiten vorgegeben sind und für alle Menschen Geltung haben, gleich in welchem Volk und unter welcher Staatsform sie leben. Die Naturrechtslehre leugnet - ausgehend von der angeblichen Unerkennbarkeit der Welt - die Gesetzmäßigkeit mit der Anwendung in der Geschichte und bei der Behandlung der Staats- und Rechtslehre. Die Menschen sollen sich auf die "nicht erfahrbare, nur intuitiv erlebbare, ursprünglich gerechte Seinsordnung" orientieren - auf das Naturrecht, die lex naturae. Denn dieses besitzt "als Ausdruck göttlicher Heiligkeit absolute Geltung".

So erklärt es das Privateigentum an Produktionsmitteln als natürliche Kategorie. Da es von Gott gewollt, von Gott verliehen sei, verstoße jeder Versuch einer Änderung der Eigentumsverhältnisse gegen das Naturrecht und damit den Willen Gottes. So zieht auch Papst Leo XIII. in der Enzyklia "Rerum novarum" die notwendigen Konsequenzen: "Denn da das Recht, Güter privatim zu besitzen, nicht durch ein menschliches Gesetz, sondern durch die Natur gegeben ist, kann es der Staat nicht aufheben, nur den Gebrauch regeln und mit dem allgemeinen Wohl in Einklag bringen."

Wenn auch die Naturrechtslehre kein kirchliches Dogma darstellt, so wird sie doch für den gläubigen Katholiken  als verbindlich aufgefaßt, wie es Jesuitenpater Josef Fuchs in seiner Schrift "Lex Naturae" zum Ausdruck bringt. - Ralf Börner

<Die kath. Naturrechtslehre, ideologische Stütze des politischen Klerikalismus> - 1960

Staatsreform in Sachsen

Die vorliegenden Untersuchungen über die Ereignisse von 1830/31 behandeln lediglich den Verlauf der Revolution und die Verfassungsurkunde, die doch nur die Einleitung des gesamten Reformwerkes bildete. So hat in den letzten Jahren Ernst Rudolf Hubers Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 nur die sächsische Verfassungsurkunde, aber nicht die auf sie folgenden und aus ihr hervorgehenden bedeutenden Reformen dargestellt. Das ist erstaunlich und bedauerlich, weil die sächsischen Reformen nicht eine bloße Kopie der preußischen Reformen bildeten. Ihre historische Bedeutung liegt gerade darin, daß sie oft wesentlich weiter gingen und fortschrittlicher waren als die preußischen Reformen und daß damals in Sachsen vielfach neue Wege beschritten wurden. Die sächsischen Reformen schufen die Voraussetzungen für die in Sachsen im 19. Jahrhundert besonders frühzeitige, intensive, kaum mit einem andern deutschen Lande vergleichbare Industrialisierung und kapitalistische Entwicklung und damit auch für die hier sehr starke und aktive Arbeiterbewegung, die für ganz Deutschland große Auswirkungen hatte. Nicht zufällig kamen die Führer der deutschen Arbeiterbewegung vor allem aus Sachsen. - von Gerhard Schmidt

<Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts> - 1966

Friedrich Naumann, der <demokratische> Schaffner der Nation

Schon Martin Wolff hat in seiner Auseinandersetzung mit dem Eigentumsartikel der Weimarer Verfassung darauf aufmerksam gemacht, daß der Verfassungssatz, daß Eigentum verpflichtet, kein politisches Programm, sondern unmittelbar anwendbare Privatrechtsnorm sei, und jüngst hat Kübler den privatrechtlichen Gehalt des gleichen Verfassungssatzes in Artikel 14 II Grundgesetz untersucht und Beispiele im Bereich der Deliktshaftung innerhalb wie außerhalb der sog. Verkehrssicherungspflicht und bei der Störungshaftung im Nachbarrecht entwickelt. Zur Herkunft des Pflichtgedankens hat Martin Wolff in Anlehnung an Otto v. Gierke auf alte deutschrechtliche Traditionen verwiesen. Kübler zeigt, daß in Artikel 153 Weimarer Verfassung durch Friedrich Naumann, dem Vater des Grundrechtsteils, altes Gedankengut einer protestantischen Sozialethik wiederbelebt wurde. Für die Reformatoren war Eigentum anvertrautes Gut, von Gott gegebenes Leben im Dienste am Nächsten, der Eigentümer also Verwalter, Haushälter, oder, in der Sprache Zwinglis, Schaffner, der mit dem Gut dem Nächsten zu dienen und über seine Verwaltung Rechenschaft zu legen hat. - von Ludwig Raiser

<Der Stand der Lehre vom subjektiven Recht im Deutschen Zivilrecht> (1961) - 1977

Wirtschaftsethik aus der preußischen Rheinprovinz

In Cicero - Magazin für politische Kultur - März 2008 - reagiert Gerd Langguth in <So harmlos war er nicht> auf einen Beitrag von Hans Magnus Enzensberger: "Enzensberger ist heute seine Stadtguerillaphase peinlich. Sie ist die verirrte Phase des großen Schriftstellers."

Vielleicht hat das mit den Irrungen und Wirrungen der deutschen Intelligenz zu tun. Es ist nicht 1968 sondern 1914, mit dem die Gesellschaft sich zu beschäftigen hat. Heiner Geißler berichtete in der FAZ über seine Erziehung im Jesuiten-Internat: "Sich für die Ideen anderer zu öffnen - das habe ich von den Jesuiten gelernt." Geschichte kommt im Lehrplan der Jesuiten allerdings nicht vor. Im Königreich Sachsen ging es nicht darum, verelendete <Massen> in Schach zu halten; den <Kapitalismus> zu zähmen oder privates und öffentliches Recht zu <versöhnen> oder zu <verschmelzen>. Im Königreich Sachsen wurden bis 1914

     den Bürgern die subjektiven und subjektiven öffentlichen Rechte gewährt

     den <juristischen Personen> dagegen unmissverständlich Grenzen gesetzt,

     vor allen Dingen der anti-bürgerlichen Anmaßung der katholischen Kirche.

Der Westen hat die Ideologie zu kommunizieren, die von Alfred Müller-Armack in <Genealogie der Wirtschaftsstile - Die geistesgeschichtlichen Ursprünge der Staats- und Wirtschaftsformen bis Ausgang des 18. Jahrhunderts> Schriftenreihe 1940-1944 in <Religion und Wirtschaft> veröffentlicht wurde - 1959: "Es war für das Schicksal Deutschlands im 19. Jahrhundert entscheidend, daß eine umfassende Entwicklung sozialer Ideen vom Religiösen her unterblieb. Innere Mission, Caritas, Kathedersozialismus und Gesellenbewegung konnten das Vakuum nicht ausfüllen. Nur so erklärt sich der Einbruch des Marxismus in die von der staatskirchlichen Religiosität nicht mehr erfaßten Schichten. Dieser setzt sich am stärksten durch in den protestantischen Gebieten, in denen die dogmatische Auflösung am weitesten fortgeschritten war. Am stärksten in Sachsen, wo das Luthertum der Aufklärung anheimgefallen war."

Was Staatssekretär Müller-Armack, ehemaliger Klosterbruder, nicht gefallen hat, war das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch, 1900 auf Reichsebene gehoben: § 226 - Die im Eigenthume enthaltenen Befugnisse können nicht unter mehreren Eigenthümern so getheilt sein, daß der eine ein Obereigenthum und der andere ein nutzbares Eigenthum hat (1865).

Über die Jesuiten in Sachsen, und zwar seit 1921, ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wer hat wann Gustav Stresemann vor der Reichsexekution vom 23. Oktober 1923 was ins pseudo-liberale Ohr geflüstert? Dass Heinrich Pesch S. J., Köln, mit seinen "Stimmen aus Maria Laach" ein <nationalistischer> Kriegstreiber war, findet bei Enzensberger - u. a. - nicht statt! Es geht nicht um demokratische oder sozialistische Menschenrechte, wie von Jesuiten seit 1871 als permanenter Ausnahmezustand medienwirksam vertreten wird - noch immer reichsweit.

Neben dem BGB garantiert das sächsische Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 19. Juli 1900 die <modernen> Grundrechte der Bürger, und zwar in zweifacher Hinsicht als

                          Parteistreitigkeiten und Anfechtungsklagen.

Nach § 4 Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung (ZPO) dürfen Streitigkeiten, in denen der Staat nicht als Träger der Staatsgewalt, sondern als privatrechtliches Subjekt auftritt, dem Rechtsweg durch die Landesgesetzgebung nicht entzogen werden. Strafsachen mit Ausnahme der Disziplinarsachen gehören vor ordentliche Gerichte (§ 3 Einführungsgesetz zur StPO). Kraft reichsgesetzlicher Vorschrift sind in den Bundesstaaten, die eine Verwaltungsrechtspflege besitzen, eine Reihe öffentlichrechtlicher Streitigkeiten im Verwaltungsstreitverfahren zu entscheiden.

Die garantierten Bürgerrechte stehen im Raum - auch ohne königlichen Schutz. Ob die Einführungsgesetze zum BGB (1896) untergegangen sind, ist die große Frage. Vermutlich: Nein! Wenn die Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869, versöhnt mit dem <Kontrahierungszwang> von 1919 (Kreation des Justus W. Hedemann), verschmolzen mit dem <Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen> vom 15. Juli 1957 (Kreation des Ludwig Erhard), als "Soziale Marktwirtschaft" der preußischen Rheinprovinz nach wie vor praktiziert wird, gilt das in Sachsen für die bürgerlichen Rechte ebenfalls. Jedem das Seine! Im Rheinisch-Westfälischen ist man römisch-katholisch, in Sachsen bürgerlich. So einfach ist das!

Dresden, den 24. April 2008

 
 

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Nachtrag am 1. September 2008:

Codex Iuris Canonici 1917 / 1983 - Buch V - Kirchenvermögen - Can. 1254

§ 1 - Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.

 

 
 
http://www.privatrechtskultur.de/index.htm  -  Zukunftsbilder I - III