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Sächsisches BGB von 1865 |
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Rhein. Volksrecht von 1806 |
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"Allen Kräften, die im sächs- ischen
Land vereinigt waren, boten sich jetzt ganz andere Wirkungsmöglichkeiten.
Wirtschaftliches und geistiges Leben nahmen einen ganz
anderen Aufschwung, als jemals in dem engen Partikularstaat
möglich gewesen wäre. 1867 wurde Preußen zum Kernland des neuen Reiches und
ist es sicherlich auch heute noch. ...."
<Die sächsische Politik und der norddeutsche
Bund> - Diss. von Helmut Klocke - 1927. |
Veranstaltung im Leibniz-Forum in Leipzig - 2007: "Nach katholischem
Glauben ist die Schieflage der wirtschaftlichen Machtverhältnisse die Ursache, dass stets die Würde des arbeitenden Menschen
verletzt wird." - von Friedhelm Hengsbach, Jesuit, Dortmund; wie 1864 in den <Irrlehren> des Papstes von Rom.
Norddeutscher Bund - § 153 -
Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war erforderlich; bereits diese Gewerbeordnung wurde von "Dritten" politisch mißbraucht; wie der Zufall es will - bis 1918.
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In der NZZ vom 21. Dezember 2006 stellt René Vautravers
in Ein Wohnungsmarkt ohne Vorbild an den Vorsitzenden
Willem van Leeuwen, Dachorganisation aedes.nl,
vereniging van woning corporaties (2,4 von 3,2 Mio Mietwohnungen),
die Frage, ob die Branche tatsächlich unabhängig
operiert. Seine Antwort: "Bei Aedes handle es sich um
ein typisch niederländisches Modell mit hybrider Struktur.
Vordergründig ist nicht der Profit; es werde weder staatliche
noch rein marktwirtschaftliche Wohnungsmarktpolitik verfolgt.
Städte und Gemeinden könnten zwar den Stiftungen
keine Befehle erteilen, diese haben aber Auffassungen und
Visionen der Auftraggeber zu berücksichtigen."
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
waren das auch Arbeitgeber, kapitalistische Fabrikanten.
Ideologischer Wettbewerb führte verstärkt zu Wohnungs-Corporaties
durch Initiativen der Kirchen. Weitere Entwicklung
wurde durch "Versäulung" geprägt,
die die niederländische Gesellschaft ausser in religiöse
in politische Gruppen selektiert; es gibt vorrangig sozialistische,
christliche und liberale Corporaties.
Corporaties erinnern auffallend an privilegierte
Korporationen der mit der Preußischen Monarchie vereinigten
Rheinländer Königl. Proklamation des
preußischen Königs von 1815.
Rechtliche Gewaltenteilung ist angesagt
dann interessiert nicht, ob Profit durch Miete im Vordergrund
steht oder nicht. Ist der "Boden bei versäulten Corporaties Privat- oder Staatseigentum? Vielleicht hybrides Neutrum? Ab 1919 gab es die große Frage: Wer kann es besser? <Ständische Demokratie> Privat oder <preußische Verordnung> Staat? Als demokratisch-sozialistische Verschmelzung von Privat und Staat anzutreffen bei der kommunalen WOBA GmbH in Dresden durch das ständische Erbbaurecht? Die linksrheinische Gemeinnützigkeit als nationale Beschützerin aller global Hinfälligen (päpstliche Lehre societas perfecta = vollkommene Gesellschaft = Kirchenrecht 1917).
"Das Deutsche Reichsgericht vertritt die Ansicht, daß dem Treugeber deshalb ein Aussonderungsrecht im Konkurs des Treuhänders zu gewähren sei, weil dieser nur <juristisch> (formell) Eigentümer sei, während das Treugut <wirtschaftlich> (materiell) zum Vermögen des Treugebers gehöre (Theorie vom geteilten Eigentum). Die Theorie vom geteilten Eigentum kommt im schweizerischen Recht deshalb nicht in Frage, weil unser Recht eine Teilung des Eigentums in dem Sinne, daß zwei Personen gleichzeitig, aber jede für sich allein, an der gleichen Sache Eigentum haben, nicht kennt." - von Pierre Wälli, Zürich <Das reine fiduziarische Rechtsgeschäft> - 1969
Seit der Wiedervereinigung wird viel über
die Gartenstadt Hellerau geschrieben. Vor allem der glanzvolle
Start vor dem Ersten Weltkrieg (1909) - ein Start mit großer
Zielstellung: Einheit von Arbeiten, Wohnen und Kultur. In
Hellerau war es ebenfalls ein Fabrikant, der seinen Arbeitern Privateigentum ermöglichte; den Arbeitern in der Privatwirtschaft. Wegen
der Verordnung zur Ausführung der Grundbuchordnung. Vom 26. Juli 1899. war notariell vereinbart: "In Kaufverträgen
ist zu verankern, dass beim Verkauf kein spekulativer Gewinn
zu erzielen ist. Was will man mehr an Eigen- oder Selbstverantwortung im Sinne eines bürgerlichen Gemeinwohls?
1909 war das Festspielhausgelände Privateigentum des Unternehmers - er ging mit seinem Privatkapital in Konkurs.
Nachtrag vom 19. April 2009:
Die vorgenannnte Aussage stimmt nicht. Wolf Dohrn war Obergenosse von Hellerau und geistiger Führer der religiösen Gartenstadt. Beim Bau des Festspielhauses ging er
mit seinem Privatkapital in Konkurs. Durch Architekt Heinrich Tessenow wurden die Baukosten überzogen, ob mit oder ohne Einwilligung des gemeinnützigen Kapitalisten ist noch nicht erforscht. Das ist der Grund, warum es Unklarheit über die Trägerschaft des Festspielhausgeländes gibt. Vom Trägerverein ist das Festspielhausgelände zu räumen, fordert unsere Stadtverwaltung (OLG-Urteil vom 22. 12. 2006).
Mit der Grundbuchordnung war das alles nicht zu vereinen § 3 Grundbuchordnung:
Jedes Grundstück erhält im Grundbuch eine
besondere Stelle (Grundbuchblatt). Das Grundbuchblatt ist
für das Grundstück als das Grundbuch im Sinne
des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzusehen.
Wer sich im höheren Auftrag für gemeinnützig hält, ist auch heute kein Staatsbürger.
Denn Demokratie ist gut, Rechtsstaat ist schlecht!
"1904 war § 2 des Jesuitengesetzes aufgehoben worden, von da an konnten einzelne Jesuiten in Deutschland wohnen, allerdings ohne "Ordenstätigkeit" auszuüben. Schon am 19. Februar 1913 hob der Reichstag das Jesuitengesetz auf. Zwar sträubte sich der Bundestag gegen die Bestätigung des Reichstagsbeschlusses bis zum 19. April 1917, jedoch bei Ausbruch des Krieges 1914 war bereits abzusehen, daß die Verbannung zu Ende war." - von P. Ludwig von Hertling S. J. <Benedikt und Ignatius - Maria Laach als Collegium Maximum der Gesellschaft Jesu 1863 - 1872 - 1892> - 1963
"Das Haus stand wegen der Betriebsaufgabe der "Colonia-Grube" leer; Franz Eugen Graf von und zu Hoensbroech ließ großzügig das Gebäude im Schnellverfahren so instandsetzen, daß die Ordensschwestern darin wohnen konnten. Am 5. August 1917 zogen fünf Schwestern in das Haus ein und waren alsbald im unermüdlichen Einsatz für die Gemeinde Türnich." - von Franz Henneböhl <1955-1995 - 40 Jahre "St. Rochus" Balkhausen in Türnich> - 1995
"De facto ist die fortschreitende Zersetzung der Legislativkraft des Parlaments, das sich oft darauf beschränkt, Anordnungen der Exekutive durch Erlasse mit Gesetzeskraft zu ratifizieren, seit der damaligen Zeit zu einer gängigen Praxis geworden. Der Erste Weltkrieg und die darauffolgenden Jahre nehmen sich in dieser Perspektive wie das Labor aus, in dem die funktionalen Mechanismen und Dispositive des Ausnahme-zustands als Paradigma des Regierens erforscht und auf den Punkt gebracht wurden. Einer der wesentlichen Züge des Ausnahmezustands - vorübergehende Abschaffung der Unterscheidung zwischen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion - zeigt hier die Tendenz, sich in eine ständige Praxis des Regierens zu wandeln, und zwar in ganz Europa." - von Giorgio Agamben, italienischer Philosoph - Ausnahmezustand - 2004
Nachtrag vom 24. April 2008:
Im Königreich Sachsen existierte von 1861 bis 1914 eine Rechtsordnung, die sich an den Errungenschaften der französischen Aufklärung orientierte - nicht an denen der Revolution. Die "gesellschaftlich relevanten Kräfte" Sachsens fühlten sich dem System des englischen Parlaments als Constitution und der Rechtstheorie der amerikanischen Bundesstaaten verpflichtet. So wurde das subjektive und subjektive öffentliche Recht der Bürger gewährleistet, wie es in der modernen Verfassung von 1831 verankert war.
Nach 1918 gab es keinen <zivilisatorischen> Fortschritt; nicht als <Demokratie>, nicht als <Republik> und schon gar nicht als Biedenkopfs "Soziale Marktwirtschaft". Das Königl. Sächsische Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 ist modernes Arbeitsrecht - im Gegensatz zur Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869. In Sachsen ist der <bürgerliche> Rechtsstaat zur <demokratischen> Despotie verkommen.
Ursache ist die Enzyklika Quanta Cura (1864) durch Papst IX. über Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat, die in diesem Rundschreiben verurteilt werden. Das "Verzeichnis der Irrtümer" (Syllabus Errorum) legte die "Gesellschaft Jesu" (S. J.) nach ihren Ordensregeln aus. Päpstliche Äußerungen ex negativo wurden dadurch in positive Verdikte umgesetzt und mit dem <modernen Liberalismus als System>, unter dessen Symptome sie vom <revolutionären Geist> über das <entfesselte Capital> bis zur <Lockerung der Familienbande> alle tatsächlichen oder vermeintlichen Übel der modernen Gesellschaft sammelte - und <jeden Compromiß als unmöglich> zurückwies.
1870 als
selbstreferentieller Abschluss die <Unfehlbarkeit> des Papstes verkündet. Der deutsch-französische Krieg 1870/1871 kam dazwischen, dadurch die päpstliche Unfehlbarkeit Stückwerk geblieben; allerdings gilt das Machwerk bis heute.
Mit Artikel 151 Weimarer Verfassung - Das Wirtschaftsleben - wurde vorsichtshalber die Menschenwürde verordnet - demokratisch, sozialistisch, absolutistisch. Wer weiß das schon? Allerdings nach dem jesuitischen Motto: Der Zweck heiligt die Mittel!
Nachtrag vom 19. April 2009:
§ 226 - Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch von 1865:
Die im Eigenthume enthaltenen Befugnisse können nicht unter mehreren Eigenthümern so getheilt sein, daß der eine ein Obereigenthum, der andere ein nutzbares Eigenthum hat.
§ 903 - Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich von 1900:
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. .....
Über die Spekulationen religiöser Sozialisten (u. a. Friedrich Naumann).
Gründerwille der Gartenstadt Hellerau (1909):
a) Die Gartenstadt behält dauernd das Obereigentum am Grundbesitz.
b) Die Wertsteigerung des Bodens verbleibt der Gartenstadt; kein Bodenwucher, keine Spekulation.
c) Geschlossenheit der künstlerisch-architektonischen Baugestaltung.
Chronologischer Abriß:
1913 - Rund 400 Familien angesiedelt. Ende 1. Bauabschnitt. "Verkündigung" von Paul Claudel im Festspielhaus. Wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Genossenschaft und Gesellschaft.
1914/15 - Genossenschaft vor Zusammenbruch, Sanierung zu Lasten der Gläubiger. Gesellschaft unter Geschäftsaufsicht, Konkurs Festspielhaus. - Am 4. Februar 1914 Dr. Wolf Dohrn +, Trauerfeier im Festspielhaus.
1923 - Höhepunkt der Inflation. Die Baugenossenschaft überführt 336 Kleinhäuser in Privateigentum. Die GmbH wird mit öffentlichen Mitteln saniert, geht in das Eigentum von Staatsbank, Fiskus, Landessiedlung über.
aus: <Vierzig Jahre Hellerau - Festschrift - Festwoche vom 20. bis 28. August 1949>
Herausgegeben vom Gemeinderat zu Hellerau (Festausschuss)
§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher (1900).
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten (sächsischen!) Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen. - Beck - Ratgeber Recht - Ausgabe 1. März 1995
Ökumene = christliche Gewaltenteilung
Martin Niemöller, ein bekennender Christ, über die Bundesrepublik (West): "... in Rom gezeugt und in Washington geboren". Für die Weimarer Republik gilt: "... in Rom gezeugt und 1905 in St. Louis geboren" (Federal Council of Churches of etc. als reformierte Krake).
Der Reformierte Weltbund, Genf, beherrscht die Welt, setzt rigoros die calvinistische Wirtschaftsordnung einschließlich calvinistischer Stiftungen für die reformierte Propaganda der verantwortungslosen Weltschwärmer um. Seit 1905 hat sich nichts daran geändert! In diesen Kontext gehört die ostwestfälische Erweckungsbewegung aus Gütersloh, die das Ohr der Kanzlerin voll in Anspruch nimmt. Reformierte Bertelsmänner halten zusammen, auf Biegen und Brechen; wenn nötig über Leichen.
Hybride Verantwortlungslosigkeit, nicht nur im calvinistischen Holland!
"Städte und Gemeinden könnten zwar den Stiftungen keine Befehle erteilen, diese haben aber Auffassungen und Visionen der Auftraggeber zu berücksichtigen." - Wer sind denn diese ominösen Auftraggeber? In Deutschland die rheinpreußische Gemeinnützigkeit als nationale Beschützerin aller global Hinfälligen. Selbstverständlich auf der feudalen Bodenleihe der rheinischen Ritter und westfälischen Junker. Anderen Boden gibt es dort nämlich bis heute nicht (GAGFAH). Deshalb der Erste und auch der Zweite Weltkrieg!
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