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Die Katholische Akademie Dresden bietet als Vortragsreihe Das Gefängnis meiner Freiheit an: "Freiheit besitzt in unserer individualisierten Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Radikale Selbstverwirklichung und schrankenlose Freiheit würden hingegen bedeuten, nicht auf die Freiheit anderer zu achten, sondern eigene Interessen, unabhängig von den Konsequenzen für andere, durchzusetzen."

Warum die katholische Kirche schlecht beraten wäre, den Zölibat zu opfern ".... Zwingende Voraussetzung für die Priesterweihe wurde der Zölibat erst nach dem Zweiten Laterankonzil um 1139. Zu dieser Zeit hatten sich Kultur und Eigentums-verhältnisse der Germanen ausgebreitet. Kirchen und ihre Güter gehörten nicht Kirchengemeinden, sondern waren meist im Besitz der Landesherren, auf deren Boden sie standen. Diese konnten sich selber und ihre Kinder in Priester- und sogar Bischofsämter einsetzen und diese mitsamt dem physischen Vermögen weitervererben. Durch diese Entwicklung sah sich die als Zentralkirche konzipierte römisch-katholische Kirche mit der Diffusion der Kirchengüter sowie einem abnehmenden Einfluss auf die Bürger konfrontiert. ....." - von Egon Francke (NZZ vom 23. / 24. Dezember 2006)

Kirchenjuristen favorisieren bis heute ihr Römisches Privatrecht. Der durchgesetzte ökonomische Machtanspruch, der nicht nur Seelen entmündigte, endet erst mit dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806. Sagen Historiker!

Ironie der Geschichte. Der katholische Kolonialismus etabliert das germanische Recht der Eigentumsverhältnisse auch am rechten Elbufer. Als herrschaftliches Privileg brachten "Leute aus Flandern" die Stadtrechte (Dresden 1206) und den Schultheiß gleich mit. Geholt vom slawischen Burggraf oder vom Erzbischof in Meißen; es wurde nicht nur missioniert, denn auch die Dresdner Sümpfe waren trocken zu legen.

"Zu den bedeutendsten stadtrechtlichen Einrichtungen gehört das Kölner Schreins-wesen. Die Institution der Schreinsbücher stellt in Deutschland die älteste Form eines Grundbuchs dar. Durch die Verbindung mit dem materiellen Grundstücksrecht wurde der Grundbuchapparat im Laufe der Zeit die zentrale Figur des Liegenschaftsrechts. Nach Einführung des Schreins trat der sachenrechtliche Vorgang der Investitur zurück. Pergamentkarten, die sich auf Grundstücksgeschäfte beziehen, gehen auf das Jahr 1135 zurück. Das Kölner Liegenschaftsrecht war nicht auf Nutzung, sondern auf Verwertbarkeit der Grundstücke durch Bodenkreditgeschäfte bedacht; unter denen die jüngere Satzung als "die erste und einzige deutschrechtliche Hypothek" anzusehen ist. Sie ist im Kölner Handel entstanden und mit dem Fernhandel in andere Städte gelangt." - von Hermann Eichler, Salzburg, Stadtrechtliches Privatrecht. Stadtrechte als Kodifikationsvorbilder - 1971.

"Die Kölner Bürger sind hauptsächlich Grund und Ursache des Zusammenbruchs der Kölner Kirche und aller durch diese Schlacht entstandenen Schäden", so faßte der Domscholaster Wighold von Holte, erster politischer Berater des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg, sein Wissen um die Vorgeschichte des Worringer Unheils vor einem Gericht am 5. Juli 1290 in Bonn zusammen (Schlacht von Worringen - 1288).

Fast sechshundert Jahre hat sich der Grundriss der Stadt nicht verändert; die Bürger wollten sich dem klerikal / feudalen Machtanspruch des Erzstifts Köln nicht beugen. Trotz der Irrungen und Wirrungen des Mittelalters blieben Kölner Bürger unabhängig; bis zur Besetzung durch die französischen Truppen behielten sie ihr bürgerliches Stadtrecht (Kölner Wirren - 1837).

Bonn war die Hauptstadt von Kurköln, die Residenzstadt Kölner Kurfürsten, als Erzstift Köln der weltliche Machtbereich des Erzbischofs von Köln. Ist der Landschaftsverband Rheinland etwa die ländlich / kirchliche Nachfolgeorganisation des Erzstifts Köln? Der Landschaftsverband Rheinland, die juristische Persönlichkeit von 1815, gefährdete als Investorengruppe das Weltkulturerbe. Wenigstens einmal wollte man "größer" sein als die Kölner. Diese arroganten Städter mit ihrem erst unter Preußen vollendeten Dom (Bauzeit 1248 - 1880). Und vorher hatten sie auch noch den code civil praktiziert. Das war das durch Napoleon eingeführte Bürgerliche Gesetzbuch; für ganz Frankreich und die französisch besetzte Rheinprovinz von Kleve bis Saarbrücken (1804).

1900 kam das zweite Bürgerliche Gesetzbuch; nicht vom preußischen König, jetzt vom protestantischen Kaiser aus Berlin. Beim linksrheinischen Culturkampf als ordinärer ökonomischer Machtkampf war Sachsens bürgerlicher Liberalismus chancenlos.

In "Journalist – Außenminister – Staatsfeind; Das Leben des Georg Dertinger" (FAZ vom 12. November 2005) beschreibt Peter Joachim Lapp, Politikwissenschaftler, dass Dertinger schon auf dem 4. Parteitag der Ost-CDU Ende 1949 erklärte, dass ein Christ Sozialist zu sein habe. Als er den in der DDR praktizierten Sozialismus mit Aussagen päpstlicher Sozialenzykliken "begründen" wollte, zensierten die Sowjets die Passagen.

Die Nationalsozialisten wussten, die Sowjets wussten noch (immer), dass Sozialismus und Kommunismus säkulare Ableger der Katholischen Soziallehre waren. Schlicht und einfach: Wettbewerber! "Profit" und "Wettbewerb" sind zwar obsolet; doch unabhängig von den Konsequenzen für andere werden eigene Interessen knallhart durchgesetzt. Nach gut katholischer Art in <ständischer> Umarmung der privilegierten Steuerbefreiten und den larmoyant angeforderten Subventionen. Theoretisch durch den verpönten bürgerlichen "Staat" zu leisten, praktisch durch den omnipotenten "Kirchenstaat".

Was sagt das gemeine - vielmehr das säkulare - Volk des Jahres 2007 denn dazu?

 

 
     
 
http://www.privatrechtskultur.de/index.htm  -  Zukunftsbilder I - III