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Die Katholische
Akademie Dresden bietet als Vortragsreihe Das Gefängnis meiner Freiheit an: "Freiheit
besitzt in unserer individualisierten Gesellschaft einen hohen
Stellenwert. Radikale Selbstverwirklichung und schrankenlose
Freiheit würden hingegen bedeuten, nicht auf die Freiheit
anderer zu achten, sondern eigene Interessen, unabhängig
von den Konsequenzen für andere, durchzusetzen."
Warum die katholische Kirche schlecht
beraten wäre, den Zölibat zu opfern "....
Zwingende Voraussetzung für die Priesterweihe wurde der
Zölibat erst nach dem Zweiten Laterankonzil um 1139.
Zu dieser Zeit hatten sich Kultur und Eigentums-verhältnisse
der Germanen ausgebreitet. Kirchen und ihre Güter gehörten
nicht Kirchengemeinden, sondern waren meist im Besitz
der Landesherren, auf deren Boden sie standen. Diese konnten
sich selber und ihre Kinder in Priester- und sogar Bischofsämter
einsetzen und diese mitsamt dem physischen Vermögen weitervererben.
Durch diese Entwicklung sah sich die als Zentralkirche konzipierte
römisch-katholische Kirche mit der Diffusion der Kirchengüter
sowie einem abnehmenden Einfluss auf die Bürger konfrontiert. ....." - von Egon Francke
(NZZ vom
23. / 24. Dezember 2006)
Kirchenjuristen favorisieren bis heute
ihr Römisches Privatrecht. Der durchgesetzte ökonomische
Machtanspruch, der nicht nur Seelen entmündigte,
endet erst mit dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation 1806. Sagen Historiker!
Ironie der Geschichte. Der katholische
Kolonialismus etabliert das germanische Recht der Eigentumsverhältnisse
auch am rechten Elbufer. Als herrschaftliches Privileg brachten
"Leute aus Flandern" die Stadtrechte (Dresden 1206)
und den Schultheiß gleich mit. Geholt vom slawischen Burggraf oder
vom Erzbischof in Meißen; es wurde nicht nur missioniert, denn auch die Dresdner Sümpfe
waren trocken zu legen.
"Zu den bedeutendsten stadtrechtlichen
Einrichtungen gehört das Kölner Schreins-wesen. Die
Institution der Schreinsbücher stellt in Deutschland
die älteste Form eines Grundbuchs dar. Durch die Verbindung
mit dem materiellen Grundstücksrecht wurde der Grundbuchapparat
im Laufe der Zeit die zentrale Figur des Liegenschaftsrechts.
Nach Einführung des Schreins trat der sachenrechtliche
Vorgang der Investitur zurück. Pergamentkarten,
die sich auf Grundstücksgeschäfte beziehen, gehen
auf das Jahr 1135 zurück. Das Kölner Liegenschaftsrecht
war nicht auf Nutzung, sondern auf Verwertbarkeit der
Grundstücke durch Bodenkreditgeschäfte bedacht;
unter denen die jüngere Satzung als "die erste und
einzige deutschrechtliche Hypothek" anzusehen ist. Sie
ist im Kölner Handel entstanden und mit dem Fernhandel
in andere Städte gelangt." - von Hermann Eichler, Salzburg,
Stadtrechtliches Privatrecht. Stadtrechte als Kodifikationsvorbilder
- 1971.
"Die Kölner Bürger sind hauptsächlich Grund und Ursache des Zusammenbruchs der Kölner Kirche und aller durch diese Schlacht entstandenen Schäden", so faßte der Domscholaster Wighold von Holte, erster politischer Berater des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg, sein Wissen um die Vorgeschichte des Worringer Unheils vor einem Gericht am 5. Juli 1290 in Bonn zusammen (Schlacht von Worringen - 1288).
Fast sechshundert Jahre hat sich der Grundriss der Stadt nicht verändert; die Bürger wollten sich dem klerikal / feudalen Machtanspruch des Erzstifts Köln nicht beugen. Trotz der Irrungen und Wirrungen des Mittelalters blieben Kölner Bürger unabhängig; bis zur Besetzung durch die französischen Truppen behielten sie ihr bürgerliches Stadtrecht (Kölner Wirren - 1837).
Bonn war die Hauptstadt von Kurköln, die Residenzstadt Kölner Kurfürsten, als Erzstift Köln der weltliche Machtbereich des Erzbischofs von Köln. Ist der Landschaftsverband Rheinland etwa die ländlich / kirchliche Nachfolgeorganisation des Erzstifts Köln? Der Landschaftsverband Rheinland, die juristische Persönlichkeit von 1815, gefährdete als Investorengruppe das Weltkulturerbe. Wenigstens einmal wollte man "größer" sein als die Kölner. Diese arroganten Städter mit ihrem erst unter Preußen vollendeten Dom (Bauzeit 1248 - 1880). Und vorher hatten sie auch noch den code civil praktiziert. Das war das durch Napoleon eingeführte Bürgerliche Gesetzbuch; für ganz Frankreich und die französisch besetzte Rheinprovinz von Kleve bis Saarbrücken (1804).
1900 kam das zweite Bürgerliche Gesetzbuch; nicht vom preußischen König, jetzt vom protestantischen Kaiser aus Berlin. Beim linksrheinischen Culturkampf als ordinärer ökonomischer Machtkampf war Sachsens bürgerlicher Liberalismus chancenlos.
In "Journalist Außenminister Staatsfeind; Das Leben des Georg Dertinger" (FAZ vom 12. November 2005) beschreibt Peter Joachim Lapp, Politikwissenschaftler, dass Dertinger schon auf dem 4. Parteitag der Ost-CDU Ende 1949 erklärte, dass ein Christ Sozialist zu sein habe. Als er den in der DDR praktizierten Sozialismus mit Aussagen päpstlicher Sozialenzykliken "begründen" wollte, zensierten die Sowjets die Passagen.
Die Nationalsozialisten wussten, die Sowjets wussten noch (immer), dass Sozialismus und Kommunismus säkulare Ableger der Katholischen Soziallehre waren. Schlicht und einfach: Wettbewerber! "Profit" und "Wettbewerb" sind zwar obsolet; doch unabhängig von den Konsequenzen für andere werden eigene Interessen knallhart durchgesetzt. Nach gut katholischer Art in <ständischer> Umarmung der privilegierten Steuerbefreiten und den larmoyant angeforderten Subventionen. Theoretisch durch den verpönten bürgerlichen "Staat" zu leisten, praktisch durch den omnipotenten "Kirchenstaat".
Was sagt das gemeine - vielmehr das säkulare - Volk des Jahres 2007 denn dazu?
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