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Literaturverzeichnis

 

     
 

Proklamation 1815

 
 

Handbuch der gesammten Staats-Gesetzgebung

über den christlichen Kultus und über die Verwaltung der Kirchen-Güter und Einkünfte in den Königl. Preuß. Provinzen am linken Rheinufer - Hgb. von F. P. Hermens, Königl. Preußischer Regierungssekretair - Zweiter Band - Aachen und Leipzig, Verlag von J. A. Mayer – 1833

Art. 2044 seq. des Code civil (5. März 1803; 24. März 1804) und die Anweisung des Königl. Staatsministers (Ressort-Reglement) vom 20. Juli 1818. - § 5 - 4. Es kann den Kirchenfabrikverwaltungen nicht genug empfohlen werden, bei entstehenden Rechtsstreitigkeiten und vorkommenden Vergleichsverhandlungen mit Aufmerksamkeit, Umsicht und Fleiß alle Dokumente und Nachrichten zu sammeln, welche die Rechte der Kirchenfabrik ins Klare zu stellen vermögen und über die Verhältnisse Auskunft zu geben; genaue Darstellung und klare Übersicht des Sachverhältnisses und der Beweismittel müssen vorliegen, ehe mit Sicherheit das Rechtsverhältnis beurtheilt werden kann.

Dekret - 30. Dezember 1809 - Unter der Benennung von fabrique, Kirchenfabrik, versteht man einmal die Grundgüter, Kapitalien und überhaupt alles Vermögen und alle Einkünfte, welche zu Unterhaltung der Kirchengebäude, des Kirchenschmuckes, der Kirchengefäße, und zur Sicherung des Gottesdienstes in einer Kirche bestimmt sind; dann aber auch die Gesammtheit derjenigen Männer, die zur gesetzlichen und gewissenhaften Erhaltung und Verwaltung dieser Güter und Einkünfte und zur nächsten Sorge für die Kirche und den regelmäßigen Gottesdienst berufen sind.

1815 - Königl. Proklamation an die Einwohner der mit der Preußischen Monarchie vereinigten Rheinländer. Vom 5. April ..... Ihr werdet gerechten und milden Gesetzen gehorchen. Eure Religion, das Heiligste, was dem Menschen angehört, werde Ich ehren und schützen. Ihre Diener werde Ich auch in ihrer äußeren Lage zu verbessern suchen, damit sie die Würde ihres Amts behaupten. Ich werde die Anstalten des öffentlichen Unterrichts für Eure Kinder herstellen, die unter den Bedrückungen der vorigen Regierung so sehr vernachlässigt wurden. Ich werde einen bischöflichen Sitz, eine Universität (Bonn) und Bildungsanstalten für Eure Geistlichen und Lehrer unter Euch errichten.

§ 11 - Religionsgesellschaften, welche sich zur öffentlichen Feier des Gottesdienstes verbunden haben, werden Kirchengesellschaften genannt.

§ 13 - Jede Kirchengesellschaft ist verpflichtet, ihren Mitgliedern Ehrfurcht gegen die Gottheit, Gehorsam gegen die Gesetze, Treue gegen den Staat und sittlich gute Gesinnung gegen ihre Mitbürger einzuflößen.

§ 17 - Die vom Staate ausdrücklich aufgenommenen Kirchengesellschaften haben die Rechte privilegierter Korporationen.

 

Amtspresse Preußens - VI. Jahrgang. No. 43. Neueste Mittheilungen.

"Nicht um die Kirche, sondern um den Haß gegen Preußen."

".....In der ganzen Welt seien als wirkliche Stützpunkte für die Autorität des Papstes nur noch Preußen-Deutschland und Oesterreich gegeben. ..... Die ultramontanen Blätter sprechen von einer Erregung des katholischen Volkes über den Friedensschluß, doch das katholische Volk zeigt sich befriedigt. Eben dies bezwecken König und Papst. Die Preußenhasser verlieren das Hauptfeld ihrer Thätigkeit. Daher ihr Kummer." - von Dr. H. Klee, Berlin, Samstag, den 23. April 1887. - Internet

Der kirchliche Friede.

"...... und so ist denn das Friedenswerk vollendet, durch welches ein sechszehnjähriger Kampf zum Abschluß gebracht wird. ..... Den Klagen der katholischen Kirche ist der Boden entzogen. Der Papst selbst hat in seinem Schreiben an den Erzbischof von Cöln mit Befriedigung aufgezählt, was der Kirche nunmehr Alles zu Theil geworden durch Rückgewährung der Rechte und Einrichtungen, über die sie früher verfügte. ..... Dem katholischen Volke wird von den Hetzblättern eine Erregung gegen den Kirchenfrieden angeredet, die es in Wirklichkeit nicht empfindet." - von Dr. H. Klee, Berlin, Donnerstag, den 28. April 1887. - Internet

 

Ultramontanismus

"1. Ultramontan ist, wer den Begriff der Kirche über den der Religion setzt; 2. ultramontan ist, wer den Papst mit der Kirche verwechselt; 3. ultramontan ist, wer da glaubt, das Reich Gottes sei von dieser Welt und es sei, wie das der mittelalterliche Kurialismus behauptet hat, in der Schlüsselgewalt Petri auch weltliche Jurisdiktion über Fürsten und Völker eingeschlossen; 4. ultramontan ist, wer da meint, religiöse Überzeugung könne durch materielle Gewalt erzwungen oder dürfe durch solche gebrochen werden; 5. ultramontan ist, wer immer sich bereit findet, ein klares Gebot des eigenen Gewissens dem Anspruche einer fremden Autorität zu opfern." - von Franz Xaver Kraus (1840-1901), Trier, <Spectator [Pseud.]: Kirchenpolitische Briefe I-XLVIII.> In: Allgemeine Zeitung; Beilage (1895-1899).

".....Daß solche maßlose Forderungen auch in ultramontanpolitischen Kreisen heute noch anerkannt werden, beweist z. B. ein Artikel eines einflußreichen Zentrumsblattes, des "Westphälischen Merkur" vom 9. Februar 1897, worin das Recht des Papstes, die modernen Feuerversicherungsgesellschaften umzugestalten, wenn die Umstände es erfordern, vertheidigt wird." - von Paul Graf von Hoensbroech <Der Ultramontanismus, sein Wesen und seine Bekämpfung> 1897.

Führerprinzip: Der Reichsversicherungsvertrag von 1908 räumt öffentlich-rechtlichen den Feuerversicherern demokratisch die Sonderstellung des 19. Jahrunderts wieder ein; in Sachsen (1876) als Landesverordnung vom 1. Juli 1910, strukturiert wie der WDR Köln. Zusätzlich der deutsche Bezirksschornsteinfegermeister neu erfunden, als Durchführungsverordnung; die Ausführung des Gesetzes (§ 120) dem Ministerium des Innern übertragen (§ 121).

Seit 1911 gibt es im katholischen Köln Kommunalversicherer (VVAG); ultramontaner oder komfortabler Selbstversorger im Sinne der linksrheinischen Gemeinnützigkeit. Im Aufsichtsrat des Ostdeutschen Kommunalversicherers ist auch der Geschäftsführer des Studentenwerks Dresden vertreten; sicherlich kein <ständischer> Akt freiwilliger Unterwerfung (45.000 Wohnungen), dafür frühzeitige Konditionierung gemeinnütziger Akademiker.

Der Papst hat wiederholt über die Umstände nachgedacht - seine Lobbyisten haben gehandelt. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute!

Denn in der FAZ vom 16. 09. 2005 wird im Beitrag "Bußgelder gegen Versicherer" berichtet, dass das Bundeskartellamt Geldbußen von 20 Millionen Euro gegen sieben öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen verhängt hat (Staatskapital).

Dem kirchenrechtlich negativ formulierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Vom 27. Juli 1957. (BGBl. I S. 1081) ist neben dem ominösen unlauteren Wettbewerb auch noch die Gründung des überflüssigen Bundeskartellamtes zu verdanken.

Nachtrag am 5. Juli 2008:

Volker Wick zeigt, dass sich in Frankreich die <laicité de séparation> von 1905 längst zu einer <laicité positive> entwickelt hat, <die es Religionsgemeinschaften ermöglicht, ihren Glaubensauffassungen gemäss ihren Platz in der Gesellschaft zu finden und auszufüllen>. Es begann 1907 mit der Einräumung der Möglichkeit, Gottesdienste ohne vorherige Anmeldung abzuhalten, setzte sich mit der 1927 und 1944 durch Gesetz der Republik verbrieften Sonderstellung der drei Départements des ehemaligen Elsass-Lothringen fort, in denen die Regelungen der Zeit der Zugehörigkeit zum Deutschen Reich - für die katholische Kirche das Konkordat von 1801 - gelten. 1942 kamen die Anerkennung der Orden, später das Nebeneinander von republikanischer Schule und katholischem Privatschulwesen hinzu, während die Militärseelsorge seit dem Ersten Weltkrieg und bis heute aufgrund der Regelungen von 1949 und 1964 für Katholiken, Protestanten und Juden institutionalisiert ist.

Besonders deutlich ist die Abkehr von der Laizität der - rigiden - Separierung bei der Finanzierung von Kirchen- und Kultbauten. Das Trennungsgesetz von 1905 hatte das absolute Suventionsverbot festgelegt, wurde mit der Ermöglichung des Erbbaurechts seit 1930, mit der von der Vichy-Regierung 1942 eingeräumten Subventionsmöglichkeit und mit faktischer Übernahme zu Beginn der 1980er Jahre staatliche Subventionierung von Moscheebauten ebenso möglich wie die der 1995 fertiggestellten katholischen Cathédrale des la Résurrection in Evry bei Paris. - Rezension von Harm Klueting - <Positive Laizität? - Eine Studie zu Staat und Kirche in Frankreich und Deutschland> NZZ vom 5. / 6. Juli 2008 - Literatur und Kunst

http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/innenpolitik/elsasslothr/index.html

Elsaß / Lothringen mussten Mitte des 17. Jahrhunderts vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation an das französische Königreich abgetreten werden und galten seitdem bei vielen Deutschen als "verlorene Reichsgebiete". Trotz Doppelbezeichnung Elsaß-Lothringen handelt es sich bei dem "Reichsland" weder um ein homogenes noch um ein geschichtlich gewachsenes Gebiet, sondern um ein vom Deutschen Reich geschaffenes künstliches Konstrukt. Nie zuvor hatten weder Elsaß noch Lothringen ein staatsähnliches oder verwaltungsmäßig zusammengehöriges Gebiet geformt, was sich in ihrer zum Teil sehr abweichenden sprachlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, konfessionellen, politischen Entwicklung widerspiegelte. In Deutschland spielten 1871 militärstrategische Überlegungen zur Grenzsicherung gegenüber Frankreich sowie nationale Forderungen zur Rückeingliederung der ehemals deutschen Gebiete eine zentrale Rolle. - Darüber hinaus lag vor allem das Elsaß an einem der wichtigsten westeuropäischen Verkehrsnetze. Die Vielfalt der Bodenschätze, seine fortgeschrittene Industrialisierung machten es deshalb für Deutschland zu einer besonders attraktiven "Kriegsbeute".

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http://www.privatrechtskultur.de/index.htm  -   Zukunftsbilder I - III