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828 <Ueber einige Gütereinziehungen in Alemannien zur Zeit Pippins> von H. Hahn - "Es beziehen sich die Nachrichten von den Gütereinziehungen in Alemannien durch Pippin wahrscheinlich auf die Zeit, in der der letzte Aufstand von Karlmann gewaltsam unterdrückt wurde. Bei einigen Gütern ist diese Einziehung noch nachweisbar. Karl der Große verschenkte nämlich verschiedene Grundstücke an S. Denys und das Kloster des heiligen Martin von Tours, die der Fiskus ursprünglich durch obige Einziehung besessen, später aber verloren hat. Sie lagen im Breisgau und hießen Binushaim, Romaningahoba und Stamaconstat. In denselben Gebieten hatte bereits Abt Fulrad vom Grafen Chrodhardus gekauft "quidquid comparaverat in fines vel in marcas Binubhaime sibi, Rominchova et in alia loca", von denen Neugart sagt, sie liegen sämmtlich in der Nachbarschaft des Dorfes Binzen. Wie diese Güter erworben wurden, kann man aus der o. g. Urkunde Karls schließen. Demnach muß also Theotbald selbst oder einige seiner Anhänger im heutigen Oberrheinkreise angesiedelt gewesen sein. Nach einem Diplom Lothars vom 28. Juli 840 schenkte Pippin dem Kloster Murbach im Elsaß das Kloster Luzern im Aargau nebst dem Anweise auf den Zins fünf freier Leute. Endlich nach einer anderen Urkunde Ludwigs des Frommen vom 12. Februar 828 gab derselbe den Zins von 21 Freien im Breisgau, den sie an den Fiskus zu zahlen hatten, an das Kloster von St. Gallen. Es ist hier offenbar die Urkunde angedeutet, die, auf Bitten Karlmanns ausgestellt, in der vita S. Galli erwähnt wird. Der königliche Fiskus hat im Breisgau, wie in anderen Gebieten Alemanniens, Güter und Rechte, vor Karlmanns Abgange nach Rom, wahrscheinlich nach Theotbalds Sturz erlangt." - 1863

Die Selbstverwaltung der weltlichen und geistlichen Gemeinde.

1846 <Alphabetisches Verzeichniß derjenigen Orte im Königreiche Sachsen, für welche in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. November 1843 die Grund- und Hypothekenbücher zu Stande gekommen sind, mit Angabe des Amtsbezirkes, des Gerichtsdirektoriums, des Namens und Wohnortes des Gerichtsdirektors und des Datums der Eröffnung der neuen Grund- und Hypothekenbücher> - Mit der Genehmigung der Königl. Hohen Commission für Einrichtung der Grund- und Hypothekenbücher; bearbeitet von Hugo v. Pose, Oberleutnant von der Armee. Erstes Heft, welches obige Angaben über die, von den Grund- und Hypotheken-Behörden in Betreff der Aufstellung der Grund- und Hypothekenbücher bis zum 8. April 1846 (Nr. 61) erlassenen Bekanntmachungen enthält. - Preis: 6 Ngr. - Verlag von Adler und Dietze, Dresden - 1846

Name des Ortes: Herrnhut

Amtsbezirk: Löbau

Gerichtsdirektorium: Herrnhut

Name u. Wohnort des Gerichts-Direktors: Kölbing I i. Herrnh.

Datum der Eröffnung, d. neuen Grund- und Hypothekenbücher: 16. Juni 1846.

1900 < Das neue Grundbuchrecht> von Ferdinand Kretzschmar, Dresden

"Aufgefallen ist der Satz (S. 3), dass der sächsische Grundbuchführer kein Grundbuch-beamter im Sinne der Grundbuchordnung sei. Wenn er auch nach den Ausführungen auf S. 34 f. der praktischen Bedeutung entbehrt, möchte ich mein Bedenken gegen seine Richtigkeit doch nicht unterdrücken; sollten die Landesgesetze wirklich einem mit Grundbuchsachen beschäftigten Beamten, durch dessen Amtspflichtverletzungen die Betheiligten geschädigt werden können (z. B. sächs. VO v. 26. Juli 1899 §§ 30, 126), die Eigenschaften eines Grundbuchbeamten im Sinne der Grundbuchordnung absprechen, dadurch die Haftpflicht des Staates auf Grund § 12 GBO einschränken können?....." - Rezension Strecker, Göttingen, in: Zeitschrift für deutschen Zivilprozeß, Bd. 31, 1903 (zweideutig)

1900 bemerkt Dr. Gallenkamp, Bautzen, in <Das neue Liegenschaftsrecht in seinen Beziehungen zum öffentlichen Recht in Sachsen>: "Unberührt sind weiter nach Art. 59, 62 und 64 des Einführungsgesetzes zum B.G.B. die landesgesetzlichen Vorschriften über Familienfideikommisse, Lehen, Stammgüter, Rentengüter und das Anerbenrecht in Ansehung landwirthschaftlicher und forstwirthschaftlicher Grundstücke geblieben. Für Sachsen ist nur von Bedeutung, daß die §§ 2527-2541 des sächsischen B.G.B.'s, solange sie nicht das Gesetz über die Familienanwartschaften beseitigt, und im Wesentlichen die lehnrechtlichen Bestimmungen in Geltung bleiben." (Vgl. §§ 179, 180 der Verordnung vom 26. Juli 1899, §§ 6, 7, 13 flg. der Verordnung vom 20. November 1899) - (eindeutig)

Gustav Stresemann (Nationalliberaler) und seine Konsorten wussten, warum verzichtet wurde: Verordnung Erbbaurecht. Vom 15. Januar 1919. - Mündelhypothek. - § 18 - Eine Hypothek an einem Erbbaurecht auf einem inländischen Grundstück ist für die Anlegung von Mündelgeld als sicher anzusehen, wenn sie eine Tilgungshypothek ist und den Erfordernissen der §§ 19, 20 entspricht. § 35 - Die Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1012 - 1017 des Bürgerlichen Gesetzbuches außer Kraft. (Zauberei)

§ 1017 BGB: "Für das Erbbaurecht gelten die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften. Die für Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften finden auf das Erbbaurecht entsprechende Anwendung." - Verzicht auf § 925 BGB - Auflassung ist formlose Einigung, keine dingliche Eigentumsübertragung. (Zauberei)

Leider war Sattlermeister Friedrich Ebert (SPD) noch nicht gewählt, deshalb besaß er im Interesse der Ökumene auch keine Gesetzgebungskompetenz (Zauberei).

Die <gewachsenen Strukturen> sind Maßstab für die rheinpreußischen Notare; die Verhinderung der Diffusion des Bodens steht noch immer neben dem BGB. Warum aber Kommunismus pur? Als privilegierte Korporationen durch Königl. Proklamation an die Einwohner der mit der Preußischen Monarchie vereinigten Rheinländer – 1815 - werden Kirchen, Klöster und Schulen von Grund- (§ 3) und Körperschaftssteuern (§ 5) befreit. Vom Heiligen Geist überschattet glaubt der Gemeinnützige, der König oder sein Nachfolger habe ihn privat privilegiert. Missbrauch der Abgabenordnung als § 55 Haushaltsgrundsätzegesetz (1969) fungiert als ständische Dachorganisation. (Trick)

Ehemals ländliche Bauern, städtische Tagelöhner, kulturkritisch als Massenmenschen geortet, wohnen massengerecht in Massenwohnungen. Mit Artikel 137 räumt Matthias Erzberger (Zentrum) Kirchen, Klöstern und Schulen die Privilegien des Mittelalters wieder ein; die demokratisch-sozialistische Weimarer Verfassung (1919) verpflichtet die Massenmenschen zur massengerechten Kirchensteuer auf Reichsebene. (Trick)

Mit Artikel 151 Weimarer Verfassung - Das Wirtschaftsleben - wird vorsichtshalber die demokratisch-sozialistische Menschenwürde verordnet - absolutistisch. (Zauberei)

Die katholische Welt des Adam H. Müller (1779-1829) war wieder in Ordnung; wie vor der Reformation. Felix Kardinal von Hartmann hat mit seiner Gnade kräftig mitgewirkt; *1851 in Münster, +1919 in Köln; 1911 bis 1912 Bischof von Münster, 1912 bis 1919 Erzbischof von Köln. (Zauberei)

§ 3 Grundbuchordnung (2) Grundstücke des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer Kommunalverbände, der Kirchen, Klöster und Schulen, die Wasserläufe, öffentlichen Wege, sowie Grundstücke, welche einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnunternehmen gewidmet sind, erhalten ein Grundbuchblatt nur auf Antrag des Eigentümers (Preuß. Verordnung -1936 umgewandelt in ein Reichsgesetz).

Ferdinand Lassalle (1825-1864), Düsseldorf, hat die "Verfassung eines Landes" als "die in diesem Lande bestehenden tatsächlichen Machtverhältnisse" bestimmt (Trick, Zauberei oder diffuser Auftrag an Sklavenmenschen - erläutert in: Die Trojaner).

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Die Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960

§ 40 (1) 1 Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht zugewiesen sind. 2 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden. (2) 1 Für vermögensrechtliche Ansprüche aus Aufopferung für das gemeine Wohl und aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die nicht auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben; dies gilt nicht für Streitigkeiten über das Bestehen und die Höhe eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des Artikels 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. 2 Die besonderen Vorschriften des Beamtenrechts sowie über den Rechtsweg bei Ausgleich von Vermögensnachteilen wegen Rücknahme rechtswidriger Verwaltungs-akte bleiben unberührt.

§ 42 (1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungs-akts (Verpflichtungsklage) begehrt werden. (2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.

Nachtrag vom 6. Juni 2008:

Rechtsprechung zum Vergaberecht gestoppt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen, bei dem es um einen Grundstücksverkauf durch die Stadtwerke Flensburg für Stadtentwicklungszwecke ging. Sie hatte einem privaten Bauträger ein Grundstück verkauft, auf dem ein Gebäude errichtet werden sollte, das bestimmten Bedürfnissen der Stadtentwicklung entsprach. Der Kaufvertrag enthält jedoch keine verbindliche Verpflichtung des Bauträgers zur Errichtung des geplanten Gebäudes. Nach Ansicht der Kommission kann dieser Vertrag nicht als öffentlicher Bauauftrag und auch nicht als öffentliche Baukonzession angesehen werden, da der betreffende Vertrag keine verbindliche Verpflichtung zur Durchführung der vom Verkäufer festgelegten Arbeiten enthielt. Das Recht der Behörde, das Grundstück (wieder) zu erwerben, falls der Bau nicht durchgeführt werden sollte, reiche nicht aus, um eine Verpflichtung zur Durchführung der Arbeiten zu begründen. (Kommentar jfr. - FAZ vom 6. Juni 2008 - Seite 47 - Immobilienmarkt)

Nichtige städtebauliche Verträge

Az.: BVerwG 4 C 4.99 und 4 B 24.01 - wenn Investor diverse Kosten für Erschließung etc. übernehmen soll. - Investoren, die unzulässigen Begehrlichkeiten von Kommunen gegenüberstehen, ist zu empfehlen, bei den Vertragsverhandlungen die Öffentliche Hand auf diese neue Rechtsprechung hinzuweisen. Rückt die Kommune dennoch nicht von ihren Forderungen ab, kann der Vertrag unterschrieben und die positive Leistung ausgenutzt werden. - Immobilien-Manager 5 / 2002

Kommentar: Es ist davon auszugehen, dass es sich beim "Investor" um den Bauträger handelt. Der "Bauträger", der Wiedergänger des feudalistischen Domänen-Verwalters - analog zu den angeblichen "Geschäftsführern" kommunaler und anderer staatlicher Eigenbetriebe. Denn private Bauträger gibt es nicht; nur private oder öffentliche Grundstückseigentümer, somit private oder öffentliche Bauherren. Das weiß jfr. (Jens Friedemann, der ausgewiesene Immobilienexperte der FAZ, allerdings (noch) nicht.

Wer ist Grundstückseigentümer, Bauherr, "Träger" für wen oder was?

Die Dresdner Staatsoperette soll aus Sicht der Stadtverwaltung im leerstehenden Kraftwerk Mitte ihr neues Domizil finden. "Der Stadtrat entscheidet bei seiner Sitzung am 3. Juli", sagte ein Rathaussprecher. Er bestätigte einen Bericht der "Sächsischen Zeitung". Im Parlament gebe es mehrheitlich Zustimmung. Architekt Walter Kaplan hält den Umbau des Areals für die Belange von Deutschlands einzigem eigenständigen Operettentheater für 30 Millionen € für möglich, die der Stadtrat für einen Neubau festgesetzt hatte, hieß es. Die Verwaltung wollte sich zu Einzelheiten des Projekts nicht äußern. - Damit könnte ein seit Jahren schwelender Streit um die einzigartige Bühne beigelegt werde, die in einer viel zu kleinen Spielstätte am Rande der Stadt mit ihren Inszenierungen Erfolge feiert. Das Ensemble wurde Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet. Träger ist die Stadt Dresden, deren Bemühungen um einen Neubau in der Innenstadt 2007 gescheitert waren. Dabei hat das Haus 2002 schon vor dem Aus gestanden und bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Gegen die Schließungspläne hatten die Berliner Philharmoniker, das Leipziger Gewandhaus und die Komische Oper Berlin protestiert. (dpa) - © DNN-Online: Donnerstag, 8. Mai 2008  

Ausschüsse entschieden: Operette kommt an den Wettiner Platz

rare. Ohne Gegenstimmen haben zwei Ausschüsse (Bau und Kultur) in gemeinsamer Sitzung eine klare Standortentscheidung für die Operette in Leuben gefällt. Die Stadt soll das Grundstück von der Drewag am Wettiner Platz erwerben, damit dort das Kultur-Kraftwerk Mitte (KKM) entstehen kann, wo die Operette ein neues Heim erhält.. Den Alternativ-Standorten Postplatz und Ferdinandplatz wurde damit eine klare Absage erteilt. Abschließend entscheidet der Stadtrat am 3. Juli.

Der Vorschlag der CDU-Fraktion, zuerst doch noch nach einem Investor zu fahnden, fand keine Mehrheit. Allenfalls wird es einen Architektenwettbewerb für die Gestaltung geben. Die Stadt kalkuliert für den KKM-Bau ca. 48 Millionen Euro, für Operette und Theater junge Generation (TJG). Für das Kraftwerk Mitte versucht die Verwaltung bis zu neun Millionen Euro Fördermittel einzuwerben. U. U. wird vorab mit dem Neubau der Werkstätten in den bestehenden Gebäuden des Kraftwerks begonnen. Damit könnte die Stadt den vier Gewerkschaften, die beim Haustarifvertrag mitbestimmen, signalisieren, dass nun tatsächlich eine neue Operette gebaut wird. Im Juli 2009 läuft der Haustarifvertrag aus. (DNN vom 18. Juni 2008 - Dresden)  

 
     
 
http://www.privatrechtskultur.de/index.htm  -   Zukunftsbilder I - III