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Deutsche Verfassung

 
 

Am 30. Januar 2007 bemerkt La Repubblica (Rom) zum Kohleausstieg in Deutschland: "Addio den Bergleuten an der Ruhr, Addio dem Herz der Geschichte der europäischen Industriealisierung. ..... Das schwarze Gold, das gleichsam Lebenssaft für die Macht der Deutschen vom Kaiser bis Weimar, vom Dritten Reich bis zur Demokratie der Nachkriegszeit war, wird demnächst nur noch in den Geschichtsbüchern stehen."

Ein Blick in die Geschichtsbücher lohnt schon heute; das <schwarze> Geheimnis unter roten Talaren ist zu lüften. Die Dresdner haben sich der Realität zu stellen, welcher Preis von sächsischen Bürgern durch die Montanindustrie zu zahlen war.

1865 riss Lassalle die Arbeiter mit einem kräftigen Ruck von den liberalen Parteien los, indem er sich zu den letzteren in öffentliche schroffe Opposition setzte, so schloß sich Liebknecht umgekehrt dem äußersten linken Flügel der Liberalen an, indem er ganz vorsichtig, verdeckt und unter der Hand für den Sozialismus Propaganda machte. So genoß er lange Zeit die unkritische Unterstützung der demokratischen Presse. - Seine Hauptacquisition war August Bebel in Leipzig. - von Georg Adler <Die Geschichte der ersten sozialpolitischen Arbeiterbewegung in Deutschland> - 1885

1873 "Leider wird das Wesen der Föderation bis jetzt wenig verstanden, noch weniger ihre mögliche Entwicklung in Deutschland." - Constantin Frantz; *1817 Halberstadt +1891 Blasewitz (heute Dresden) in: <Abfertigung der Nationalliberalen Presse nebst einer höchst nöthigen Belehrung über den Ultramontanismus>

1880 werden Herz-Jesu-Missionare wegen kirchenfeindlicher Gesetze aus Frankreich vertrieben, fassen Fuß in allen benachbarten Ländern - auch in Deutschland.

1887 "In der ganzen Welt seien als wirkliche Stützpunkte für die Autorität des Papstes nur noch Preußen-Deutschland und Oesterreich gegeben. ... Die ultramontanen Blätter sprechen über die Erregung des katholischen Volkes über den Friedensschluß." - Dr. H. Klee, Berlin <Nicht um die Kirche, sondern um den Haß gegen Preußen> - Internet

1897 "Der Ultramontanismus sagt, die bürgerlichen Gesetze haben für den Papst und seine Geistlichen keine Verbindlichkeit, sie sind "exempt" und "exterritorial"; staatliche Steuern und Abgaben brauchen sie nicht zu zahlen." - Paul Graf von Hoensbroech <Der Ultramontanismus. Sein Wesen und seine Bekämpfung>

1899 "Ultramontan ist, wer glaubt, das Reich Gottes sei von dieser Welt und es sei, wie das der mittelalterliche Kurialismus behauptet hat, in der Schlüsselgewalt Petri weltliche Jurisdiktion über Fürsten und Völker eingeschlossen." - F. X. Kraus <Kirchenpolitische Briefe I-XLVIII - in: Münchner Allg. Zeitung - Beilage 1895-1899)

1905 - 9. Dezember - Gesetz über Trennung von Staat und Kirche in Frankreich.

1909 "Da die Freiheit des Papstes, so sagt man, an die weltliche Herrschaft, diese an den Besitz eines Territoriums geknüpft sei, so folge daraus dann von selbst auch weiter die absolute Notwendigkeit des Kirchenstaates für den Apostolischen Stuhl, auf den dieser deshalb nicht verzichten könne, weil hierin zugleich ein Verzicht auf die ihm zur Ausübung seines Primates über die ganze Kirche erforderliche Unabhängigkeit eingeschlossen sei. Ein solcher Verzicht liege aber ausserhalb der Machtbefugnis des Papstes, weil die Freiheit der Kirche bzw. ihrer Leitung durch ihr Oberhaupt auf göttlichem Recht beruhe." - anonym <Die "römische" Frage und die kirchenrechtliche Möglichkeit ihrer Lösung> in: <Archiv für katholisches Kirchenrecht>

1912 gründet sich der Industrie-Club Düsseldorf e. V.: Mitglied Walter Rathenau.

1913 fragt Johann Batt, katholischer Pfarrer, <Ist der Ultramontanismus christlich?> "......Seine eigentliche Heimat ist ja ultra montes, jenseits der Vogesen und Alpen."

1914 (März) leitet Ottmar Bühler <Die subjektiven öffentlichen Rechte und ihr Schutz in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung> ein: "Für die Verwaltung bedeutet das subjektive öffentliche Recht des Einzelnen die Sphäre, in die sie nicht oder doch nur unter besonderen Bedingungen eingreifen darf; ....."

1914 "Mit dem Vorstoß der "Kölnischen Volkszeitung" März 1914, vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs, wurde der Begriff Ultramontanismus aus dem Sprachschatz der preußischen Verwaltung am Rhein gelöscht." - Norbert Schlossmacher <Ein "peinliches Befremden" - Eine Anekdote aus dem rheinischen Katholisizismus oder: Wie der Begriff "ultramontan" aus der Behördensprache verschwandt>

1915 "Eingabe von sechs "wirtschaftlichen Verbänden" (Bund der Landwirte, Bund der Industriellen usw.), in der Gebietserweiterungen verlangt werden. Bei der Neuordnung Belgiens wird der Verwaltungstrennung im Anschluß an die sprachlichen Gruppen große Bedeutung beizumessen sein. Auch Max Schippel (freie Gewerkschaft) schlägt in "Sozialistische Monatshefte" die Neugestaltung Belgiens vor." - <Zur Belgischen Frage> von Georg von Below. - Belgien, Stammland rheinischer Ritter und westfälischer Junker, neu- oder eher altgestaltet für die rheinisch-westfälische Schwerindustrie?

1917 "Innerhalb des Zentrums siegt Erzberger, der zunächst mit dem Erwerb Belgiens das katholische Interesse in Deutschland wirksam fördern  zu können glaubte, nun aber eine andere Kombination findet und die Katastrophe von 1917 herbeiführt." ... von Georg von Below <Die Hemmnisse der politischen Befähigung der Deutschen und ihre Beseitigung>

1918 verjagen Sachsen am Wettiner Platz in Dresden den weltlichen katholischen Adel (bürgerliche Rechtsordnung).

1919 werfen sich Sachsen mit Stresemanns <Neuer Weltordnung> dem weltlichen katholischen Klerus an die Brust (Privilegien durch Königl. Preuß. Proklamation 1815).

Mit dieser Tatsache haben sich Sachsen zu beschäftigen. Der Geburtsort Dresden alleine qualifiziert nicht; zu sehen bei Friedrich Karl Fromme. 1930 geboren, studierte er ab 1949 Physik, Chemie in Berlin, ab 1951 Politikwissenschaft, Öffentliches Recht, Soziologie in Tübingen. Nach seiner Promotion 1957 bei Theodor Eschenburg mit der Dissertation zum Thema Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Assistent und Lehrbeauftragter am Seminar für Wissenschaftliche Politik Universität in Tübingen. 1964 Eintritt in die Redaktion der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ); von 1968 bis 1974 Korrespondent der FAZ in Bonn, 1974 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1997 Leiter Ressort Innenpolitik, mit dem Schwerpunkt Rechtspolitik. Ab 2005 schrieb er Beiträge u. a. für die Wochenzeitung Junge Freiheit (Wikipedia); gest. Januar 2007.

Mit ultramontanen Leitartikeln verhalf Fromme Verfassungsrichtern zu einer Machtfülle, die ihnen aufgrund der bürgerlichen Rechtsordnung gar nicht zusteht. Wo es nur ein Grundgesetz gibt, kann es auch keine Verfassungsrichter geben! Das spürt der jetzige Verfassungspräsident; agitiert öffentlichkeitswirksam gegen den Bundesgesetzgeber.

Eschenburg (1904-1999) studierte Nationalökonomie und Geschichte in Tübingen und Berlin. Nach dem Studium war er Mitarbeiter von Reichskanzler Gustav Stresemann (1878-1929); bis ins hohe Alter Mitarbeiter der Wochenzeitung DIE ZEIT (Wikipedia).

Falls Eschenburg die bürgerliche Rechtsordnung nicht gekannt haben sollte, galt das für Stresemann nicht; von 1906 bis 1912 war Stresemann Dresdner Kommunalpolitiker.

1908 hielt Kurt Bernhard Blüher, Freiberg, einen Vortrag auf der ersten allgemeinen Bürgermeister-Vereinigung Zur Reform des Schul- und Kirchensteuerwesens. Zitat: "Als auf dem vorletzten Landtage den Ständen der Entwurf des Gemeindesteuer- gesetzes vorgelegt wurde, stellte die II. Kammer in ihrem, den Entwurf ablehnenden Beschlusse vom 5. Mai 1904 die Forderung auf, daß der bei dem nächsten Landtage einzubringende Gesetzesentwurf sich auf das Steuerwesen nicht nur der politischen, sondern auch der Schul- und Kirchengemeinden beziehen solle. ..... Schulsteuer- und Kirchensteuerwesen sollen sich an das System der politischen Gemeindesteuer nur anlehnen."

Nach langwierigen Beratungen wurden 1913 vom Sächsischen Landtag drei Gesetze zur Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuer verabschiedet; orientiert am preußischen Kommunalabgabengesetz als Landesrecht.

Artikel 140 Grundgesetz - Recht der Religionsgemeinschaften - setzt 1949 fort, was durch Stresemann (Nationalliberal), Erzberger (Zentrum), Ebert (Sozialdemokratisch), Rathenau (Deutschdemokratisch) 1919 aus krimineller Energie und / oder politischer Arroganz eingeleitet worden war. Kompetenzrechtliche Aufhebung der Ableitungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit eigener landesrechtlicher Gesetzgebung; es galt der übliche Gehorsam gegen die Gesetze. Ohne öffentliche Diskussion wurden Artikel 136, 137, 138, 139, 141 der Verfassung 1919 ebenso Bestandteil des Grundgesetzes 1949.

Artikel 137 (6) - Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. 1969 wurde durch F. J. Strauß (6) in § 55 - Haushaltsgrundsätzegesetz - Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - kirchenrechtliche Leerformel für den vorsätzlichen Mißbrauch der landesrechtlichen Abgabenordnung; z. B. gesetzliche Krankenkassen-, Renten- und Arbeitslosenversicherungs- sowie Kammerbeiträge bzw. Rundfunkgebühren durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln.

Wenn es den eigenen Interessen dient, wissen Organpersonen der katholischen Kirche die Moderne in Anspruch zu nehmen. 1901 <Die katholische Kirche im Königreiche Sachsen unter der Herrschaft des Oberaufsichtsgesetzes vom 23. August 1876. Ein Beitrag zur Revision dieses Gesetzes>. Zitat: "Bei der Anhörung wurde vergebens auf das Unrecht aufmerksam gemacht, die zeither dem Könige zustehenden Rechte auf das Kultusministerium zu übertragen, vergebens endlich hervorgehoben, daß in Zukunft der Kultusminister in allen Streitfragen mit dem Apostolischen Vikariate zugleich auch die Entscheidung habe, sonach Partei und Richter in einer Person sein solle. ..... Remedur ist ausgeschlossen, denn ein Königl. Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch das mit dem Jahre 1901 in's Leben getretene Oberverwaltungsgericht ist für dergleichen Fragen nicht zuständig."

Der anonyme Verfasser bezieht sich auf das Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 19. Juli 1900. Mit dem Gesetz des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 24. Mai 1902 wurde der Mangel behoben. §. 1. Den von den Verwaltungsgerichten erster Instanz gemäß § 21 des Gesetzes vom 19. Juli 1900 zu entscheidenen Parteistreitigkeiten treten hinzu: 2. über die Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einer Kirchengemeinde. .....

Am 3. Dezember 2004 teilt das Sächsische Staatsministerium der Justiz - Az:1410E-II.3-4367/04 - durch Regierungsdirektor Dehoest mit: "Ein sächsisches Gesetz, das an das Sächsische Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 19. Juli 1900 anknüpft, gibt es nicht. Der sächsische Gesetzgeber wäre auch gehindert, ein Verwaltungsprozessgesetz zu erlassen, da der Bund mit der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) mit den §§ 40 und 42 von der vorrangigen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat."

Sachsen liegt zwar vor den Alpen, aber noch lange nicht vor den Vogesen. Deshalb ist weder der ultramontane Bund, noch das ultramontane Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig. Das Sächsische Staatsministerium des Innern! Wer sonst? Aber nur, wenn die Rechtsordnung das Bürgerliche Gesetzbuch ist und nicht so getan wird - als ob. Wie beim (Pseudo) Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts. Vom 5. März 1953. Im Westen ja nichts Neues!

Als löbliche Ausnahme von der Regel hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: Das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 554 - BVerfG 2. Senat - Urteil vom 19. Oktober 1982, Az.:2 BvF 1/81, auch BGB. I 1982, S. 1493) ist nichtig. ".... Die dem Bund verfassungsrechtlich abverlangte Rücksichtnahme auf die Rechte der Länder verwehrt es ihm jedenfalls, an der Leine des BGB § 839 über GG Art 34 in Wahrheit umfassend die Staatshaftung zu regeln." (Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), Bundesjustizminister Dr. Jürgen Schmude (SPD - Wahlkreis Wesel), Präses der Synode und Ratsmitglied der EKD von 1985 bis 2003).

Das anti-bürgerliche Grundstücksrecht der Kurie von Rom

§ 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

(1) Die für Grundstücke geltenden Vorschriften dieses Gesetzbuchs sind entsprechend auch auf Grundstücksteile anzuwenden. (2) Die für das Eigentum an Grundstücken bestehenden Vorschriften sind, soweit dieses Gesetzbuch nichts anderes vorschreibt, entsprechend auch auf grundstücksgleiche Rechte anzuwenden. (3) 1 Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücks-Nrn., Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). 2 Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. 3 Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vohrer öffentlich bekanntzugeben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

Am 13. Oktober 2005 urteilt der BGH III  ZR 234 / 04 über § 839 BGB in Verbindung mit § 36 BauGB, mahnt ausdrücklich das Landesrecht des Freistaates Thüringen an. Wie üblich, ist das Baugesetzbuch von 1960 kirchenrechtliche Leerformel (Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), Bundesbauminister Paul Lücke (CDU - Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis), 1962 Präsident des 79. Deutschen Katholikentages in Hannover).

Wann wurde denn die erforderliche Ableitung aus dem Sächsischen Staatsministerium des Innern im Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht? BGB § 839 - Haftung bei Amtspflichtverletzung - ist haftungsbegründende Vorschrift, Grundgesetz Artikel 34 - Haftung bei Amtspflichtverletzung - ist haftungsverlagernde Norm.

Nach hundert Jahren BGB sollten deutsche Juristen eigentlich zwischen Vorschrift und Norm differenzieren können. Denn nicht ohne Grund fragt 2004 Giorgio Agamben, Philosoph: "Warum schweigt ihr Juristen in Ausübung eures Dienstes?" (quare siletis juristiae in munere vestro?) - Offenkundig ein europäischer Ausnahmezustand.

Nachtrag vom 24. April 2008:

1905 veröffentlicht Leopold K. Goetz in <Der Ultramontanismus als Weltanschauung auf Grund des Syllabus quellenmäßig dargestellt . Der nationalliberalen Fraktion des preußischen Abgeordnetenhauses gewidmet>: "Die ultramontane Lehre und Praxis hinsichtlich der Stellung zum Staatsgesetz ist also, besonders wenn man ihre Folgen ins Auge faßt, eine umstürzlerische und revolutionäre, den Bestand des Staates in der Autorität seiner Gesetze direkt bedrohende. Ein bewußt ultramontaner Beamter, der sich in Erfüllung seiner Dienstpflichten von der ultramontanen Bewertung des Staatsgesetzes leiten läßt, ist also ganz offenbar eine latente Gefahr für den Staat. Wenn der moderne Staat diese grundsätzliche Leugnung oder Unwirksammachung seiner Autorität in den wichtigsten Kulturfragen und Staatsaufgaben weiter um sich greifen läßt, oder ihrer praktischen Geltendmachung, auch in der kleinsten Frage, nicht mit Entschiedenheit  entgegentritt, dann gräbt er sich selbst sein Grab."

1922 stellt Lujo Brentano in <Walter Rathenau und seine Verdienste um Deutschland> fest: "Da es so nicht weitergehen kann, haben Regierung und Reichstag ein Gesetz, das den Schutz der republikanischen Verfassung bezweckt, beschlossen. Liest man das Gesetz, wirkt es ja geradezu beschämend, zu sehen, was für Bestimmungen notwendig geworden sind, um unser Vaterland zu retten. Sollte man es für möglich halten, daß es in Deutschland so weit gekommen ist Bestimmungen dagegen zu treffen, daß Beamte die Staatsverfassung schmähen, deren Schutz ihnen anvertraut ist! Was würde geschehen sein, wenn ich - was mir ja innerlich unmöglich gewesen wäre - entgegen der Treue, die ich meinem Könige geschworen hätte, in einer Studentenversammlung eine Rede mit dem Rufe: Es lebe die Republik! geendet hätte? Hätte man nicht sofort eine Disziplinaruntersuchung gegen mich eingeleitet?"

Das Berufsbeamtentum in der preußischen Rheinprovinz

Das Lebenszeitprinzip in Form der lebenszeitigen Übertragung aller einer Laufbahn zugeordneten Ämter gehört zu den hergebrachten Strukturprinzipien des Berufs-Beamtentums, die angesichts ihrer wesensprägenden Bedeutung vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten sind. Es hat die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamten im Interesse einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu gewährleisten. Das Bewusstsein seiner gesicherten Rechtsstellung soll die Bereitschaft des Beamten zu einer an Gesetz und Recht orientierten Amtsführung fördern und ihn zu unparteiischem Dienst für die Gesamtheit befähigen. Das Berufsbeamtentum wird so zu einem Element des Rechtsstaates. - Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - Internet: Pressemitteilung Nr. 63/2008 vom 19. Juni 2008

In welcher (deutschen) Verfassung steht das denn?

Privatbanken müssen Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten. Das hat das Landgericht Berlin auf die Klage eines Arbeitslosen hin entschieden. Wer auf ein Konto angewiesen sei, könne auch nicht an die öffentlich-rechtlichen Sparkassen verwiesen werden, urteilten die Richter. Dabei stützten sie sich zwar nicht unmittelbar auf eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, des Spitzenverbands der Kreditwirtschaft, zum "Girokonto für jedermann". Denn dieses stelle kein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Das Gericht berief sich aber auf einen "Kontrahierungszwang". Eine marktbeherrschende Stellung der verklagten Bank liege nicht vor, räumte es ein. Doch der Zwang zum Vertragsschluss beruhe auf der Bindung des Privatrechts an Grundsätze der Verfassung - Az.: 21 S 1/09 - FAZ vom 8. Oktober 2008

Röpke - Der angebliche Vater der Sozialen Marktwirtschaft

Wilhelm Röpke wurde 1899 in Schwarmstedt in der Lüneburger Heide geboren, Sohn eines Landarztes und Sproß einer alten protestantisch-ländlichen Honoratiorenfamilie von Pfarrern und Ärzten. Nach seinem Abitur, kurzem Kriegsdienst 1917/18 und einigen Semestern an den Universitäten Göttingen und Tübingen bezog Röpke Wintersemester 1919/20 die Universität Marburg. In Walter Troeltsch fand Röpke seinen akademischen Lehrer und Förderer. - Nach 1919 war Walter Troeltsch stellvertretender Vorsitzender der Marburger Stadtverordnetenversammlung, er vertrat die republikanische und gemäßigt linksliberale Deutsche Demokratische Partei, die Partei Friedrich Naumanns und Max Webers. - von Dieter Haselbach <Autoritärer Liberalismus und Soziale Marktwirtschaft> - 1991

Luther ging voran

Es ist sein bleibendes historisches Verdienst, die Reformationsbewegung gegen das <internationale Zentrum des Feudalsystems> (Friedrich Engels) ausgelöst und ihr die theologisch-ideologischen Begründungen geliefert zu haben. - von Hartmut Lehmann <Das marxistische Lutherbild von Engels und Honecker> - 2004 in: Luther zwischen den Kulturen - herausgegeben von Hans Medick und Peer Schmidt - Internet

Was hatten diese rheinpreußischen Experten eigentlich im Lande Luthers zu suchen?

               Friedrich Engels, geboren 1820 in Barmen heute Wuppertal;

               Erich Honecker, geboren 1912 in Neunkirchen / Saar

Dort ist noch immer das <internationale Zentrum des Feudalsystems>!

Die Westlösung, wie man sie kurz nennen könnte, wird deshalb empfohlen, damit in Westdeutschland endlich ein Kern der politischen und wirtschaftlichen Ordnung, der Prosperität, der Rechtssicherheit, des Respektes vor dem Menschen und der Freiheit entstehe, um den sich schließlich ganz Deutschland sammeln wird, sobald die Russen dem Drängen der Ostdeutschen, mit diesem Kerngebiet vereinigt zu werden, nachgeben. Eine solche Sammlung aller Deutschen in einem Staatenbund, der aus dem Kerngebiet des Westdeutschen Bundes herauswächst, setzt voraus, daß dieser als ein solcher der politischen, wirtschaftlichen und geistigen Wiedergesundung wirklich eine sammelnde Kraft ausüben kann. Das aber ist nur möglich, wenn Westdeutschland zunächst seine eigenen Wege geht. - von Wilhelm Röpke <Die deutsche Frage> - 1948 - Internet

 
     
 
http://www.privatrechtskultur.de/index.htm   -   Zukunftsbilder I – III